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Ausländerquote bei deutschen Unis : Wer zählt zu den Ausländern?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo zusammen,

Ich überlege mir, mich nächstes Jahr fürs Studium in Deutschland zu bewerben (auf Bachelor). Ich sammle seit kurzem Informationen zu diesem Thema und habe eine Frage bezüglich der Ausländerquote. Ich habe bemerkt, dass die Definition von einem "Ausländer" von Uni zu Uni variiert.

 

Bezüglich dem Auswahlverfahren, viele Unis schreiben so :

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung : 11%

Bei manchen Unis steht es aber so:

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung : 11 % (gilt nur für Ausländer aus Nicht EU-Staaten)

 

Ich habe in Deutschland nie Schule besucht, ich wohne in einem anderen EU-Land und habe hier mein Abitur gemacht. Gelte ich also als Ausländer oder nicht? Kann es sein, dass jede Uni andere Regeln diesbezüglich hat?

Ich weiß, dass bevor ich mich an einer deutschen Uni einschreiben kann (und zwar egal an welcher), müssen meine Zeugnisse anerkannt werden. Kann es also sein, dass mich bei manchen Unis die Ausländerquote betrifft und bei anderen meine Abschlüsse (nach der Anerkennung) den deutschen gleichgesetzt werden und ich dann nicht mehr als Ausländer gelte (weil ich aus einem EU-Land komme) ?

Ich würde mich sehr über Ihre Antworten freuen !

Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse für ein Studium in Deutschland gibt es sehr detaillierte Regeln, die man hier abfragen kann:

Es gibt dort komplette Länderlisten, also nicht bloß die Unterscheidung zwischen "EU-Land" und "Drittstaat". Normalerweise kann man mit einem Schulabschluss eines EU-Landes, mit dem man in diesem Land studieren kann, auch in den anderen EU-Ländern studieren. Es scheint aber Ausnahmen zu geben. Übrigens ist der DAAD die zentrale Informationsquelle über ein Auslandsstudium in Deutschland.

Der Umgang mit dem Begriff "Ausländer" ist tatsächlich uneinheitlich. Es gibt zwei unterschiedliche Sichtweisen:

  • Ausländische Staatsbürgerschaft.
    Hier unterscheidet man "EU-Land" und "Drittstaat". Das Wort "Ausland" sollte eigentlich der Überbegriff sein.
  • Ausländischer Schulabschluss.
    Hier sagt man auch "Bildungsausländer". Man kann aber auch wieder zwischen EU und Nicht-EU unterscheiden.

Leider werden diese Begriffe oft durcheinander benutzt, so dass man nachfragen muss was eigentlich gemeint ist.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 05. Juli 2020 - 14:10

Ich komme auch aus einem anderen EU-Land und habe mich dieses Jahr fürs Wintersemester 2020 beworben. Meine Abschlüsse mussten erst anerkannt werden und die Noten wurden ins Deutsche Notensystem umgerechnet. 

Als mich für DoSV Studiengänge beworben habe, habe ich gesehen, dass die Unis mehrere Ranglisten haben, wie zum Beispiel Wartesemester, Auswahlverfahren, Zweitstudium, Ausländische Bewerber, Durchschnittsnote und bestimmte Anzahl von Plätzen für diese Ranglisten. 

Ich wurde in Auswahlverfahren, Durchschnittsnote und Wartesemester (weil ich mein Abi in 2019 gemacht habe, mich aber erst in 2020 beworben habe - ich hatte also zur Bewerbungszeit 2 Wartesemester hinter mir) Rangliste gesteckt. Aber bei keiner Uni bin ich in die "ausländische Bewerber" Rangliste gekommen, obwohl ich selbstverständlich ein Ausländer bin und ein ausländisches Abi geschrieben habe. 

Ich weiß nicht, ob alle EU-Bewerbungen bei allen Unis den deutschen gleichgestellt werden, aber bei mir war es definitiv der Fall. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 19. September 2020 - 22:32

Hallo zusammen,
 
Ich verstehe das, wenn Sie ein Nicht-EU-Mitglied sind, an einer Universität zu studieren. Aber ich habe ein paar Zweifel. Um besser zu verstehen, was eine Auslandsquote ist und ob sie von Universität zu Universität unterschiedlich ist, wie kann man wissen, auf welcher Grundlage ein Student an einer solchen Universität zugelassen wird.


Ich bin indischer Student und daher ist diese Art von System für mich völlig neu. Daher bitte ich, wenn möglich, um eine klare Erklärung dazu. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis meiner Situation und freue mich auf Ihre Antworten. Vielen Dank noch mal.

 

Gespeichert von Amish Benoni Dubba (nicht überprüft) am Di., 29. Juni 2021 - 20:25

Manche Unis reservieren in den Vergabeverfahren für ihre NC-Studiengänge einen kleinen Teil der Studienplätze (z.B. 5 %) für Nicht-EU-Ausländer, um die Internationalität ihrer Studentenschaft (und damit ihre internationale Bekanntheit) zu fördern. Das ist aber je nach Uni unterschiedlich.

 

Es gibt zwei unterschiedliche Aspekte:

  1. Voraussetzungen zum Studieren
  2. Studiengänge mit Beschränkung

 

Zu 1)

Hier geht es um die bisherige Ausbildung. Man muss ein bestimmtes Niveau erreicht haben, bevor man mit dem Studieren beginnen kann. Ausländische Zeugnisse müssen entsprechend bewertet werden. Oben im zweiten Beitrag sind Links zu zwei Datenbanken (DAAD und Anabin), in denen man die nötigen Zeugnisse je nach Herkunftsland abfragen kann.

Zu 2)

Manche Studiengänge haben Beschränkungen ("numerus clausus", NC). Das heißt, dass nur eine bestimmte Anzahl Studenten pro Jahr angenommen wird. Wahrscheinlich gibt es aber mehr Bewerber als Studienplätze. Dann werden komplexe Auswahlverfahren benutzt, die (unterschiedlich je nach Uni) eine Selektion nach Wartezeit, Abiturnote und weiteren Kriterien vornehmen. Man kann also abgelehnt werden, obwohl man Punkt 1 erfüllt.

ABER:

Sehr viele Studiengänge an vielen Unis haben keinen numerus clausus. Das heißt: Ich muss nur Punkt 1 erfüllen (und ein paar Formalismen wie z.B. Krankenversicherung) und die Dokumente richtig ausfüllen, und dann habe ich den Studienplatz sicher.

Welche Studiengänge einen NC haben und welche nicht, hängt von der Nachfrage und von politischen Faktoren ab. An großen, bekannten Unis in den größten Städten gibt es viel mehr NC als an kleineren Unis in unbekannten Städten. Ich kann also vielleicht eine Ablehnung vermeiden, wenn es nicht unbedingt Berlin, München oder Hamburg sein muss.

 

Bemerkung 1: Bei Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gibt es bundesweit einheitliche Regeln für die NC-Beschränkungen. Bei allen anderen Fächern sind es lokale Regeln. Es lohnt sich also, verschiedene Unis zu vergleichen.

Bemerkung 2: Alles das gilt für staatliche Unis. Bei privaten Unis kann es anders sein.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 30. Juni 2021 - 23:56

Kleine Ergänzungen zu Punkt 1:

  • Bei deutschsprachigen Studiengängen müssen Nichtmuttersprachler gewöhnlich ein deutsches Sprachzeugnis haben.
  • Bestimmte Studienfächer haben zusätzliche Bedingungen, z.B. Sporttest beim Sportstudium, Talentprobe bei künstlerischen Fächern, lateinische Sprache bei Geschichte, usw.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 01. Juli 2021 - 21:46

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Gerade eben sah ich eine frische Studie über die "NC-Quote" (Anteil der Studiengänge mit NC). Demnach gibt es gigantische Unterschiede zwischen den Standorten innerhalb Deutschlands.

Der Anteil von NC-Studiengängen liegt in Berlin, Hamburg und Saarbrücken jeweils bei fast zwei Dritteln. In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ist er dagegen besonders niedrig, ungefähr ein Viertel bis ein Fünftel. Bei Universitäten ist die NC-Quote in Thüringen am geringsten, bei Fachhochschulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Das heißt: Für fast alle Studienfächer lässt sich ein Studiengang ohne NC finden, wenn man Universitäten unterschiedlicher Bundesländer anschaut. "Ohne NC" bedeutet, dass man nur Punkt 1) erfüllen muss. Punkt 2) hat dann keine Bedeutung.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 01. Juli 2021 - 22:11

Ich komme aus einem anderen EU-Land und studiere schon im 2. Semester an einer deutschen Uni.

Bei dem Bewerbungsprozess zählte ich bei meiner Uni nicht zu den Ausländern, weil meine Abi nach der Anerkennung (in meinem Fall von Uni Assist) eine Note bekommen hat (in meinem Land haben wir keine Noten, sondern Prozente) und mit der deutschen Abi gleichgestellt wurde.

Vor dem Semesterstart wurde ich aber von der Uni zu Veranstaltungen eingeladen, die den ausländischen Studierenden den Einstieg erleichtern sollen.

Also der Bewerbungsprozess war allgemein anders als für Leute die in Deutschland ihr Abi gemacht haben, aber insgesamt zählte doch nicht zu den Ausländern, weil meine Abi letztendlich "gleichwertig" war. Die Uni wusste aber trotzdem, dass ich eine Ausländerin bin und wollte, dass ich an den (natürlich kostenlosen) Veranstaltung teilnehme.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 02. Juli 2021 - 12:29

Die EU-Ausländer gehören freilich zu den Ausländern, in dem Sinne dass sie an der Uni die speziellen Services für Ausländer nutzen können.

Nur beim NC ist es anders. Alle EU-Bürger (also Einheimische und EU-Ausländer) sollen die gleichen Möglichkeiten haben. Deshalb gilt die spezielle "Ausländerquote" beim NC, die den Zugang für Menschen aus anderen Bildungssystemen erleichtern soll, nur für Nicht-EU-Ausländer.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 05. Juli 2021 - 15:22

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