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Wenn Ihre Freundin als Altenpflegerin arbeiten möchte, kann sie in Deutschland einen entsprechenden Arbeitsplatz / eine Ausbildungsstelle suchen.

Da müssen Sie sich über die Anerkennung ihrer Abschlüsse informieren und sehen, was man damit machen kann. Sie können für Ihr Bundesland eine Anerkennungsstelle suchen.

Wenn Ihre Freundin noch nicht 27 Jahre alt ist und Grundkenntnisse der deutschen Sprache hat, kann sie auch als Au-Pair Mädchen bei einer Familie nach Beschäftigung suchen und sich auf diesem Wege um Visum bemühen.

Hier bisschen Allgemeininfo zu den Visa-Möglichkeiten außer der Familienzusammenführung:

  • Visa zur Arbeitsaufnahme / Arbeitssuche :
  1. Eine möglichliche Option wäre hier blaue Karte, sofern Ihre Freundin eine Hochschulabsolventin ist und eine verbindliche Stellenzusage in Deutschland bekommen hat.
  2. Andere Möglichkeit wäre ein Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Wenn Ihre Freundin einen Hochschulabschluss hat, kann sie Visum (gültig für 6 Monate) beantragen. Wenn sie einen Arbeitsplatz findet, kann sie einen Aufenthaltstitel als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen.
  3. Noch andere Option ist Visum zur Arbeitsplatzsuche mit Berufsaufbildung. Wenn man eine Berufsaufbildung (von mindestens zwei Jahren) abgeschlossen hat, kann man Visum zur Jobsuche für 6 Monaten beantragen. Hierfür braucht man Nachweis der Deutschkenntnise.
  4. Die vierte Option ist dann für diejenigen, die in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre im IT Bereich gearbeitet haben und bereits ein konkretes Jobangebot in Deutschland mit einem Jahresgehalt von 49.680 EUR brutto oder mehr haben.

Für die Option 2 und 3 benötigt auch man Nachweis, dass das Lebensunterhalt gesichert ist.

  • Visum zur Berufsausbildung / Suche der Ausbildung
  1. Man kann zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland einreisen, wenn man Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 hat und jünger als 25 Jahre alt ist. Dieses Visum ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland zur Suche eines Ausbildungsplatzes für bis zu 6 Monaten. Hierfür braucht man Nachweis der Deutschkenntnisse (B2) und Nachweis, dass man genug Geld für Lebensunterhalt hat.
  2. Man kann in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutsch (Niveau B1) sprechen.
  • Außerdem gibt es noch Visum für Studium, entweder mit oder auch ohne Zulassung, aber in allen Fällen braucht man Nachweis, dass genügend Geld für das Studium zur Verfügung steht.

 

Hoffentlich hilft das Ihnen weiter. Viel Erfolg

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 02. Oktober 2020 - 01:03

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