Nicht für immer
Nein, für immer darf nicht sein. Die Gesetze ändern sich, also die Fragen auch. Als ich meinen Einbürgerungsantrag gemacht habe, hörte ich, dass Einbürgerungstest nicht älter als 6 oder 8 Jahre darf sein. Bin nicht sicher. Mal fragen bitte!!
Mo., 05. Juli 2021 - 00:00
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