Kommt drauf an
- Steuer usw.: Mit mehr als 20 Stunden pro Woche wird man bei Steuer, Sozialabgaben und Krankenversicherung als Arbeitnehmer behandelt. Die besonderen Regeln für Studenten gelten dann nicht mehr.
- Aufenthaltsstatus: Nicht-EU-Ausländer mit Studentenvisum dürfen pro Jahr nur 240 halbe Tage (bis 4 h) oder 120 ganze Tage (bis 8 h) arbeiten, sonst verstoßen sie gegen das Aufenthaltsrecht. Studentische Nebenjobs direkt an der Uni zählen dabei nicht mit.
- Regelungen der Unis: Die Unis sehen es kritisch, wenn die Studenten beim Vollzeitstudium zu viel arbeiten und sich das Studium dadurch in die Länge zieht. Es kann deshalb zusätzlich lokale Regelungen von der Uni geben.