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Um den besonderen Status als "Werkstudent" zu behalten, darf man pro Jahr in höchstens 26 Wochen über die 20-Stunden-Grenze kommen.
Das gilt nicht nur pro Kalenderjahr, sondern für jeden beliebigen Zeitraum von zwölf Monaten. D.h. wenn man von einem beliebigen Tag zwölf Monate zurück rechnet, darf in keinem Fall die Grenze überschritten sein.