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Das Werkstudentenprivileg heißt zunächst, dass die gesetzliche Krankenkasse so funktioniert, als wenn man einfach nur studieren würde. Das bedeutet also (wenn möglich) Studententarif bei einer gesetzlichen Kasse (z.B. AOK, TK, usw.), oder ggf. Familienversicherung. Bei einer privaten Versicherung muss man ins Kleingedruckte gucken, welche Regeln dort gelten wenn man Geld verdient.
Falls man (z.B. wegen höherer Stundenzahl) das Werkstudentenprivileg verliert, wird man versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge werden dann vom Lohn abgezogen. Sie sind meistens höher als der Studententarif. Die private Versicherung braucht man dann nicht mehr.