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Neuen Kommentar zu Was ist Westbalkanregelung? Was für eine Auswirkung hat neue Regelung auf Arbeitserlaubnis und Visum? hinzufügen

Gast (nicht überprüft)

Gemäß dem Auswärtigen Amt und dem Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist (§ 26 Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung), sind folgende Punkte wichtig:

  1. Für eine freie Stelle darf kein bevorrechtigter Bewerber, wie arbeitssuchende Deutsche oder EU-Bürger, zur Verfügung stehen. Kurz gesagt: EU-Bürger haben Vorrang. 
  2. Die Verdienst- und Beschäftigungsbedingungen müssen mit denen eines vergleichbaren Arbeitgebers in Deutschland vergleichbar sein.

 

 

Mo., 04. Dezember 2023 - 11:12 Link
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