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> ... Anscheinend können Menschen, die Führerschein verloren haben, solche Autos fahren. ...
Nein, können sie nicht. Denn für ein solches "Mopedauto" (bis 45 km/h) ist (mindestens) ein Führerschein der Klasse AM (oder der früheren Klassen M oder S) nötig.
Ein "Fahrverbot" wird häufig "für jede Art von Kraftfahrzeugen" ausgesprochen. Es sind dann sogar führerscheinfreie Kraftfahrzeuge (z.B. Elektro-Tretroller) verboten, und die hier besprochenen "Mopedautos" erst recht. Anders wäre es z.B. bei einem speziellen Fahrverbot "für Klasse B und höher".
Übrigens gibt es in Ausnahmefällen sogar ein "Fahrverbot für alle Fahrzeuge", d.h. einschließlich Fahrrädern.
Beim "Entzug des Führerscheins" darf man im Prinzip noch alles fahren, wofür kein Führerschein gebraucht wird. Für ein Mofa müsste man sich dann allerdings eine "Prüfbescheinigung" besorgen, und für ein Moped oder ein "Mopedauto" reicht es nicht.
Fahren ohne die passende Fahrerlaubnis kann im schweren Fall (z.B. mehrfache Wiederholung, Unfall, weitere Verstöße) sogar zu Gefängnisstrafen führen.