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Ich habe mal versucht über solche gedrosselten PKW zu recherchieren. Also keine speziellen "Leicht-PKW" wie der Aixam und keine besonderen Seniorenmobile, sondern normale PKW wie hier der Cinquecento oder weiter oben der Panda. Demnach sind sie offenbar Überbleibsel von ehemaligen Sonderregeln, die nicht mehr aktuell sind.

Aktuelle Rechtslage:

Trotz der Drosselung sind es normale PKW, d.h. man braucht eine PKW-Zulassung mit zwei normalen PKW-Nummernschildern, eine PKW-Haftpflichtversicherung und einen PKW-Führerschein. Ansonsten riskiert man gleich mehrere Anzeigen.

Ein denkbarer sinnvoller Anwendungsfall wäre, wenn jemand einen PKW-Führerschein mit eingetragener Geschwindigkeitsbegrenzung hätte (Schlüsselzahl 64). Und vielleicht wollen einzelne Leute freiwillig (oder auf ärztlichen Rat) mit Geschwindigkeitsbegrenzung fahren, obwohl sie einen vollwertigen Führerschein haben.

Frühere Rechtslage:

Es gab früher mal die Möglichkeit, einen auf 25 km/h gedrosselten PKW mit einem Mopedführerschein zu fahren. Das waren aber Ausnahme-Erlaubnisse für Menschen in besonderen Situationen, und man musste sie extra beantragen. Eventuell (nicht immer) konnte man dann ein extra dafür vorgesehenes 25-km/h-Auto als Moped zugelassen kriegen (d.h. hinten ein schmales Versicherungskennzeichen, vorne nichts).

Für Menschen, die damals eine solche Erlaubnis hatten, gibt es offenbar ein paar Bestands- und Übergangsregeln. Eine neue Erlaubnis dieser Art kriegt man wahrscheinlich nicht mehr.

 

 

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