Kleinkrafträder und E-Scooter
In Deutschland darf man grundsätzlich nur mit gültigem Führerschein ein Auto fahren.
Es gibt einige Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder (bis 50 ccm): Personen (min. 16 Jahre alt) dürfen Kleinkrafträder bis zu einem Hubraum von 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ohne Führerschein fahren.
- Elektrokleinstfahrzeuge: Elektrische Kleinstfahrzeuge (wie E-Scooter) dürfen von Personen ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist 20 km/h.
So., 24. Dezember 2023 - 13:55
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Antwort auf Nach Aixam Coupé sieht er von Gast (nicht überprüft)