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Betteln ist in Deutschland nicht verboten. Es gibt sogar ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (vom 19.01.2021, Az 14065/15), wonach ein allgemeines Verbot des Bettelns gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 8 - Schutz des Privatlebens) verstieße.
Betteln kann gegen Gesetze verstoßen, wenn es mit Täuschung (z.B. Vortäuschen von Behinderungen), Bedrohung oder Bandenkriminalität verbunden ist. Die Stadtverwaltungen können weitere Einschränkungen festlegen, indem sie z.B. das Betteln mit Tieren verbieten.
Aufdringliches Betteln, welches zwar eine Belästigung aber keine strafbare Nötigung ist (z.B. Bedrängen und Verfolgen ohne direkte Bedrohung), kann theoretisch als Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG bestraft werden. Dieser Paragraf ist aber so allgemein, dass man daraus keine konkreten Regeln ableiten kann.