Ich bin mit 17 für das Studium nach Deutschland gekommen. Das war vor 42 Jahren. Ich habe in Deutschland studiert und promoviert und habe eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung seit 1986. Ich war mit einem Deutschen verheiratet und habe zwei deutsche Söhne, 17 und 19 Jahre alt. Ich bin freiberufliche Kunsthistorikerin.
Hauptsächlich wegen Brexit, aber auch weil ich in dem Land in dem ich lebe auch wählen möchte, habe ich in März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Der Beamte hat mir erklärt, dass ich 3.000 Euro netto verdienen muss, weil ich alleinerziehende Mutter bin und der Vater wegen Selbstbehalt nichts dazu beitragen kann. Das verlangte Einkommen kann ich niemals erreichen. Ich habe jedoch noch nie irgendeine Unterstützung beantragt, komme also wohl durch. Ich war von dem Beamten so eingeschüchtert, dass ich einen RA zur Hilfe genommen habe. Leider ist dieser RA eine Katastrophe und er hat den Unmut des Beamten noch verschärft. Kann mir Jemand einen RA in Berlin empfehlen, der sich mit Einbürgerung von Briten auskennt?
Einbürgerung von Briten ist tatsächlich komplex. Aber es ist absurd, dass ich eine Alleinerziehende Mutter mit einem 17 jährigen Sohn mindestens 3000€ / Netto verdienen muss. Es muss irgendwo einen Fehler geben. Viele eingebürgerte Leute aus unterschiedlichsten Ländern die ich kenne, hatten damals 1200-2000 Netto verdient. Selten gab es welche, die über 2500€ verdient hatten.
Wenn Sie zwei Söhne haben und der ältere schon 19 ist, kann ich mich nicht vorstellen, dass Sie ihn auch gesetzlich versorgen müssen. Einen Anwalt zum empfehlen kenne ich leider nicht. Manchmal muss man hartnäckig bleiben, Widerspruch einlegen, mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters reden & klären. Die Einstellung hilft auch.