Die Voraussetzungen in Deutschland sind grob bekannt. Entweder man lebt seit mindestens 8 Jahren oder ist man mit einer/m Deutsche/n verheiratet seit min 3 Jahren. Man darf nicht vorbestraft sein. Man darf kein Sozialhilfe bekommen etc. Man muss mindestens B1 Stufe Deutsch können und man muss dein Einbürgerungstest bestehen.
Ich würde gerne wissen wie es in Österreich läuft, ob große Unterschiede gibt.
VORAUSSETZUNGEN FÜR
VORAUSSETZUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Mindestens 10 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich (Ausnahmen mit 6 Jahren möglich)
Krimis sind unerwünscht:
Keine gerichtlichen Verurteilungen
Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt ist wichtig
Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkommen aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
Nachweis durch schriftliche Sprachprüfung, wenn keine Ausnahme bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
Keine Extremistische Einstellungen
Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate
Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und (Dalai-Lama würde den österreicher Staatsbürgerschaft sehr wahrscheinlich nicht bekommen, weil dadurch die Beziehungen zwischen Österreich und China beeinträchtigt werden )
Dadurch dürfen die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden.
In Deutschland so sehen die Voraussetzungen aus:
Früher musste man 15 Jahren warten bis man Staatsangehörigkeit beantragen kann.
Kinder von Ausländern die in Deutschland geboren sind haben bei Geburt Recht drauf. Aber sie müssen zwischen 18-23 entscheiden.
Spätaussiedler bekommen es automatisch.
8 Jahre regelmäßige Aufenthalt in Deutschland ist vorausgesetzt. Oder 3 Jahren für Familien bzw. Ehepartner.
Doppelte Staatsangehörigkeit ist unerwünscht.