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Eingescannte/ fotografierte Geld-Scheine (EURO-Banknoten) mit Photoshop oä Grafiksoftware öffnen und bearbeiten

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Für eine Werbung wollte ich Preise in EURO-Geldscheine darstellen. Ich habe 5,10,20,50 und 100 EURO Geldscheine fotografiert, eingescannt und auf USB gespeichert. Später wollte ich 200 und 500 Scheine auch einscannen. Als ich mit Adobe Photoshop CS5 eine von Scheine öffnen wollte habe ich eine Fehlermeldung in Englisch erhalten. Es gibt ein Verweis auf eine Webseite in englisch: www.rulesforuse.org

Gibt es ein Gesetz und ist eine Bearbeitung von Geldscheine weltweit verboten oder gilt es nur in Deutschland? Irgendwie macht es ganz wenig Sinn. Alle Betrüger und Falschgeldhersteller können sowieso solche Hindernisse kinderleicht umgehen. Nur Hobbygrafiker wie ich wissen nicht was sie damit anfangen sollen.

Dazu hätte ich zwei Fragen, weil ich die Gesetze in Deutschland nicht so gut kenne.

1. Darf ich als Grafiker Geldscheine und Münzen einscannen und für Werbezwecken bearbeiten?

2. Wie kann ich diese technische Photoshop-Hindernis umgehen?

Banken, DSL-Telefon Anbieter und auch Kaufhäuser lassen sich öfters Werbung mit Geldscheine sehen. Dafür muss eine Lösung geben. Aber vom Gesetz her kann ich nichts sagen. Ich glaube nicht, dass Rumspielen allgemein verboten ist. Für Fälschungszwecken ist Geldbearbeitung mit Sicherheit verboten.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)

 

Gespeichert von Hagi (nicht überprüft) am Sa., 04. Oktober 2014 - 15:57

Es ist tatsächlich verboten, Geldscheine zu kopieren oder Bilder von Geldscheinen auszudrucken, falls man sich dabei nicht an bestimmte Vorschriften hält. Die genauen Regeln können sich je nach Land unterscheiden.

Viele Geldscheine aus der ganzen Welt haben versteckte Merkmale, die von Kopierern, Scannern, Druckern (oder deren Treibern) und Bildbearbeitungsprogrammen erkannt werden können. Es sind Kombinationen mehrerer Technologien, bekannt unter der Bezeichnung CDS. Von Euro-Scheinen weiß man, dass u.a. so genannte Omron-Ringe benutzt werden, und außerdem unsichtbare steganographische Codes (Digital Watermarks). Es sind aber nicht alle Details bekannt.

Der Einbau der Erkennungsverfahren in Softwareprodukte ist übrigens freiwillig, und es tun auch tatsächlich nicht alle Hersteller. Quelloffene Software wie z.B. Gimp ist wahrscheinlich nicht betroffen.

Um Abbildungen von Geldscheinen legal zu verwenden (auch für Werbung), kann man bei der EZB Bilddateien anfordern. Bei denen ist das CDS deaktiviert, es gibt aber andere Kennzeichnungen. Deshalb können die Behörden den Urheber identifizieren, falls er gegen die Verwendungsbedingungen verstößt.

Natürlich wird ein ernsthafter Geldfälscher durch die technischen Maßnahmen nicht wirklich gestört. Es geht eher um die psychologische Wirkung auf andere Menschen. Eine Währung funktioniert nämlich durch Vertrauen.

Bei Münzen ist das Fotografieren und Drucken übrigens nicht eingeschränkt. Verboten ist das Herstellen metallischer Gegenstände, die das Aussehen von Münzen nachahmen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 11. Juni 2019 - 15:05

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