mit einem Deutschen verheiratet und ich muss trotzdem 8 Jahre Aufenthalt in DE nachweisen?
Hallo,
Ich bin seit 10 Jahren mit einem Deutschen verheiratet.
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Hallo,
Ich bin seit 10 Jahren mit einem Deutschen verheiratet.
Wir haben im Kurs gelernt dass in Ost-Deutschland gibt es mehr Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind. Warum eigentlich?
Hallo!
Mein Name ist Mahdi Ahmed, ich bin Sudanese und mit einer Deutschen verheiratet.
Da ich seit weniger als acht Jahren eine Aufenthaltserlaubnis habe, hängt meine Einbürgerung wohl von meiner deutschen Ehefrau ab. Bei dem ersten Beratungsgespräch gab man mir ein Formular, auf dem meine Frau alle ihre Vorfahren väterlicherseits bis ca. 1900 eintragen soll. Da der Vater ihres Großvaters unbekannt ist, ist das nicht möglich.
Hängt davon tatsächlich meine Einbürgerung ab? Hat jemand Erfahrung damit?
Gibt es eine Altersgrenze wenn es um den Unterschied zwischen "Mädchen" und "Frau" geht? Zum Beispiel kann ich eine 25-jährige Person immer noch "Mädchen" nennen?
Hallo,
ich habe im Moment einen ukrainischen Pass. Lebe aber seit 17 Jahren mit einer Pause von einem Jahr im Ausland, in Deutschland. Ich würde diese 8 Jahre auch erfüllen, genau so wie die restlichen Krieterien.
Ich wollte dieses Jahr meinen Einbürgerungsantrag stellen und auch in diesem Jahr eine Bulgarin heiraten, welche in Bulgarien lebt. Ich selber bin aber ganz normal in Deutschland gemeldet, habe eine deutsche Arbeitsstelle in Deutschland mit Versicherung und allen dazugehörigen Sozi-Abgaben.
Jetzt ist meine Frage:
Hallo,
ich hoffe da kann mir irgendjemand helfen.
Kurz zu meinem Fall:
Ich habe den Antrag für die Einbürgerung im Juli 2015 gestellt.
Juni 2016 bekam ich die Zusicherung
in dieser Zeit hatte ich einen festen Job und ein "Minijob" als Putzkraft.
Ich lebte alleine und ohne meine Familie.
März 2016 kam meine Frau und meine Tochter nach Deutschland und erhielten die Aufenthaltserlaubnis. ( Ansprechpartner wurde für diese Änderung natürlich sofort informiert )
Ich möchte wissen, ob ich einen Person "Witwe" oder "Witwer" nennen kann, wenn sie oder er in einer festen Beziehung war, aber ohne zu heiraten. Und falls einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne Ehe ist dann der Zivilstand auch als "Witwe" oder "Witwer" bezeichnet?
Hallo erstmals Danke das ihr mir helfen wollt
Ich bin Portugiese wohn in Deutschland schon seit 17 Jahren hab meine Freundin vietnamesin mit urlaubsvisum hergeholt und in Dänemark vor drei Tagen geheiratet will sie aber hier behalten jetzt was muss ich tuen um das noch schnell zu schaffen.
Danke für euregistrierte Hilfe