Guten Tag,
mein Mann ein Spätaussiedler aus Urkraine und ist mit 20 Jahren im Jahr 1995 nach D. gekommen. Er hat deutsche Staatsangehörigkeit (auf Grund des Staatsangehörigkeitsausweises). Nun versucht er die urkainische Staatsangehörigkeit abzulegen, was sich als sehr kompliziert darstellt. Sein ukrainischer Pass ist längst abgelaufen. Vor einem Jahr wurde ihm von der Botschaft Bonn die Auskunft erteilt, dass er sein Pass verlängern muss und erst dann einen Antrag auf Ablegen der Staatsbürgerschaft einreichen. Nun war er vor einem Monat in Bonn und es hieß jetzt, dass er zuerst sich konsularisch überhaupt erst mal registrieren muss. Der Pass muss neu beantragt werden und erst nach dessen Erteilung mit einjähriger Wartezeit kann der Antrag auf Ablegen der Staatsbürgerschaft gestellt werden.
Meine Fragen sind folgend:
1. Gibt es für Spätaussiedler irgendwelche Ausnahmen, um die ukrainische Staatsbürgerschaft bei den deutschen Behörden zu löschen. Schließlich wird er ja konsularisch hier nicht geführt.
2. Muss er das persönlich machen oder kann auch ein Bevollmächtigter (Rechtanwalt, Firma mit konsularischen Leistungen) die Unterlagen vorbereiten und bei der Botschaft einreichen. Falls ja, bin ich für eine Empfehlung dankbar.
Vielen Dank
Laura22
Eine ähnliche Situation haben
Eine ähnliche Situation haben wir auch. @Laura was für eine Lösung habt ihr gefunden?
Darf ich frage wie es…
Darf ich frage wie es ausgegangen ist?
Das ist eine sehr unübliche Ausnahme. Ich glaube bei Staatsbürgerschaffragen bestimmte Schritte muss man selber machen. Aber einige Schritte kann man mit Vollmacht machen lassen.