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Voraufenthalt in der BRD

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Gibt es hier jemanden dem Voraufenthalt berechnet wurde? Ich war in Deutschland 2005-2008 (Aupair,Deutsch-Kurse, Platz an der Uni bekommen) dann Ausreise (Polen). Ab 2011 wieder in Deutschland, erstes Jahr als Studentin, dann bis 2012-2013 keine Papiere als Nachweis dass ich gearbeitet habe, ab Mitte 2013 dann Arbeitsvertrag.

Ausländerbehörde (Sachsen) will die Aufenthaltszeit erst ab Mitte 2013 berechnen, da ab dem Zeitpunkt ich Arbeit hatte, obwohl ich früher schon in der BRD war. Die 3 Jahre Voraufenthalt hatte auch stark integrative Wirkung, könnte doch auch berechnet werden. 

Mein Aufenhalt also: 3 Jahre, dann Ausreise, dann jetzt 6 Jahre waren es im Oktober 2017. Ich hatte Antrag auf Ermesseneinbürgerung nach 6 Jahren gestellt, die haben aber Problem und berechnen nur die Zeit ab dem ich Arbeit hatte, also Mitte 2013, und dass sind erst 5 Jahre bald. 

Ist doch nicht fair- dann sollte es heißen 8 oder 6 Jahre unterbrochene Arbeit, und nicht 8 oder 6 Jahre Aufenthalt.

>>> "2012-2013 keine Papiere als Nachweis"

Haben Sie keine Aufenthaltsgenehmigung / Anmeldebestätigung / Mietvertrag? Das ist schwierig aber nicht unmöglich denke ich.

In Voraussetzungen steht: "Seit acht Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 StAG"

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 01. Mai 2018 - 02:56

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