Hallo,
Ich lebe in Deutschland seit November 2015 und bin seit Februar 2016 als Flüchtling anerkannt. Ich besitze seit März 2019 ein Niederlassungserlaubnis (§§ 26 Abs. 3. S. 3). Ich weiß, dass es evtl. immer noch zu früh ist, um die Einbürgerung zu beantragen, aber ich wollte mich bereits letztes Jahr über die spezifischen Voraussetzungen in meinem Fall bei der Einbürgerungsbehörde in Charlottenburg, Berlin erkundigen. Leider wurde meine Terminanfrage für eine Erstberatung, die ich im Januar dieses Jahres abgeschickt hab, ignoriert. Ich habe mich im Laufes des Jahres 2 Mal über den Stand meines "Termin-Antrags" erkundigt und, wie erwartet, war Corona die Ausrede für die Verspätung. Dabei habe ich gerade den Bericht von einer in Neukölln, Berlin wohnhaften Person gelesen, die innerhalb von 4 Monaten seit ihrer ersten Anfrage den Einbürgeungsantrag genehmigt bekommen hat (Juni.2020-Oktober.2020). Kann ich nichts tun, um einen Termin zu erhalten? Würdet ihr mir dazu raten, das ganze zu vergessen, wenn ich sagen würde, dass ich wahrscheinlich Oktober 2021 nach einer anderen deutschen Stadt ziehen werde? Ich glaube, ich erfülle alle Voraussetzungen bis auf die, dass ich hier mindestens 6 Jahre gelebt haben muss (ich habe einen deutschen Abschluss).
Vielen Dank im Voraus für eure Tipps!
Taym