Guten Tag zusammen,
liebe leute, endlich ist es so weit und nun habe ich heute den Brief über die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten. Bedeutet das für mich, dass der Einbürgerungsverfahren damit entgültig abgeschlossen ist? Mir wurde aufgefordert, dass ich meinen Nationalpass und meine eAT mitbringen soll, damit der eAT entzogen werden kann. Soweit alles gut, kann jedoch die folgende Situation Schwierigkeit für mich vorbereiten?
Den Einbürgerungsantrag habe ich im Jan 2019 gestellt. Im Juli 2019 ist mein Nationalpass (A) abgelaufen und im Okt. 2019 habe ich einen neuen Nationalpass (N) erhalten. Das Problem? Meine Niederlassungserlaubnis trägt noch die Passnummer von A und der Termin für den Übertrag der Niederlassungserlaubnis (Aufenthaltstitlel) vom A auf N findet erst im Jan 2020 statt.
Den Termin für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde habe ich bereits für 16. Dez. bekommen. Ist das jetzt Problematisch, dass die Passnummer auf eAT und die Reisepassnummer von aktuellen, gültigen Nationalpass nicht einstimmig ist?
Vielleicht mache ich mir umsonst sorgen, immerhin der Brief infomiert lediglich die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde und nichts weiteres.
Würde mich sehr freuen, wenn die Experten hier im Forum deren Meinung zu der Sachlage einmal äußern können.
Liebe Grüße,
Monty
Fertig?
Sind Sie mit der Einbürgerung schon fertig?
Loyalitätserklärung und Sie sind eingebürgert
Sie sind eingebürgert. Es gibt aber noch einen Schritt mit Loyalitätserklärung (Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung).
Herzlichen Glückwunsch Monty. Aus Erfahrung denke ich, dass du dir unnötig Sorgen machst. Es ist normal, dass der alte Pass mal abläuft und nicht alles sofort auf neuen Pass steht.
Darf ich fragen aus welchem Land du kommst und in welchem Bundesland du den Antrag gestellt hast?