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Einbürgerung habe ich Anspruch?

Gespeichert von Micha-55 am

Im Jahr 1999 bin ich mit meinen Eltern nach Deutschland ausgewandert und beantragten einen Asylverfahren.

Mein Aufenthalt war bis Februar 2006 geduldet. Im Februar wurde mir die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.3 aus Krankheitsgründen erteilt.

Der Aufenthaltserlaubnis wird seit 2006 immer ohne Unterbrechung zu jeweils
2 Jahren verlängert.

Nun wollte ich mich nach ca. 9 Jahren einbürgern lassen.
leider wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Recht auf Einbürgerung habe, da ich die Niederlassungserlaubnis nicht besitze.

Wenn Ihre Asylantrag abgelehnt wurde, wird eine Einbürgerung schwierig. Trotzdem ist sie nicht unmöglich. Aus welchem Land kommen Sie und aus welchem Grund haben Sie Asyl beantragt wenn ich fragen darf?
 

Gespeichert von devko (nicht überprüft) am Mi., 20. August 2014 - 18:39

Hi Micha klar muss man ein unbefristet visüm haben.man muss auch die B1 Zertifikat haben. aber das ist überhaupt nicht schwer.
 

Gespeichert von licia (nicht überprüft) am So., 19. Juli 2015 - 15:31

Hallo Micha hat sich Ihre Lage geändert? Mein Cousin befindet sich in ähnlicher Situation.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 10. September 2015 - 14:56

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