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Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Gewaltenteilung

Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.

Heute wird das Prinzip der Gewaltenteilung überwiegend als Bestandteil jeder Demokratie betrachtet. Allerdings wird diskutiert, ob die Verschränkung der Gewalten durch eine enge Zusammenarbeit und Verzahnung der Staatsorgane dem ursprünglichen Gedanken der Trennung der Gewalten zuwiderläuft und durch Lobbyismus und andere Einflussnahme die zentrale Stellung des Parlaments in Frage gestellt wird. In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Bedeutung einer unabhängigen Presse oft höher eingeschätzt, weshalb diese gelegentlich informell auch als Vierte Gewalt bezeichnet wird.

Neben der horizontalen Ebene der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Rechtsprechung kann zwischen staatlicher Gewalt und kommunaler Selbstverwaltung eine vertikale Form der Gewaltenteilung ausgemacht werden, die in einem Bundesstaat um ein weiteres Element (Gliedstaat mit eigenen Machtbefugnissen) erweitert wird.

Legislative

Die Legislative (auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).

Exekutive

Die Exekutive ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung).

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Judikative

Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative und Exekutive die dritte Gewalt oder rechtsprechende Gewalt. Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt.

In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.

Der Begriff Judikative ist nicht identisch mit den Begriffen Gerichtsbarkeit, Justiz oder Rechtspflege, die (staatsrechtlich betrachtet) zum Teil auch der vollziehenden Gewalt (Exekutive) zuzuordnen sind.

(Wikipedia)

Das ist nicht ganz so. Es gibt Gesellschaften, für die ist die Demokratie eine ungeeignete Regierungsform. Es gibt Länder, in denen die Regierung nicht gewählt wird, die aber trotzdem funktionieren. Die Demokratie ist eine Regierungsform, die die Europäer für sich entwickelt und jetzt zum Qualitätsmaßstab erhoben haben. In anderen Teilen der Welt denkt man anders und das oft zu Recht. Im Übrigen ist die Demokratie immer das, was die Machthaber hinein definieren. Das beste Beispiel sind die Volksrepubliken, die sich dadurch auszeichnen, dass das Volk keinen Einfluss hat. Auch die behaupten alle, dass sich demokratische Staaten sind.

Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip in vielen demokratischen Systemen und soll sicherstellen, dass keine einzelne Institution oder Person zu viel Macht ansammelt. 

  1. Legislative:
    • Die Legislative ist für die Gesetzgebung zuständig. In den meisten Ländern besteht sie aus einem Parlament oder einer ähnlichen gesetzgebenden Körperschaft.
    • Die Hauptaufgabe der Legislative besteht darin, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Dies geschieht durch Diskussion, Debatte und Abstimmung über Gesetzesvorschläge (Gesetzentwürfe).
    • Die Mitglieder der Legislative werden oft direkt vom Volk gewählt und vertreten die Interessen der  Bürger.
  2. Exekutive:
    • Die Exekutive ist für die Ausführung und Umsetzung der Gesetze verantwortlich, die von der Legislative erlassen wurden.
    • Der Exekutive kontrolliert die Durchführung und Verwaltung der täglichen Geschäfte. Dazu gehören die Umsetzung von Gesetzen, die Verwaltung von Ressourcen, Innen- und Außenpolitik.
    • Der Leiter der Exekutive ist oft der Präsident, Kanzler, Premierminister oder eine vergleichbare Amtsperson, die entweder vom Volk oder durch andere Mechanismen ausgewählt wird.
  3. Judikative:
    • Die Judikative ist für die Auslegung und Anwendung der Gesetze verantwortlich. Sie ist das Gerichtssystem eines Landes.
    • Die Aufgabe der Judikative besteht darin, Rechtsstreitigkeiten zu klären, Gesetze zu interpretieren und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit der Verfassung stehen.
    • Richter und Gerichte sind unabhängig
    • Judikative stellt sicher, dass Rechtsstreitigkeiten fair und gerecht behandelt werden.

U.S. schrieb:
> ... Im Übrigen ist die Demokratie immer das, was die Machthaber hinein definieren. ...

Nein. Wenn es der "Machthaber" definieren kann wie er will, ist es keine Demokratie. In einer Demokratie reicht die Macht eines "Machthabers" immer nur bis zur nächsten Wahl, dann kann er sie komplett verlieren. Dass sich zahlreiche undemokratische Systeme selbst als "demokratisch" bezeichnen, disqualifiziert ja nicht das Konzept der Demokratie.

 

Wer beneidet die demokratie. Der westen versucht mit aller kraft und gewalt die demokratie in die westliche länder einzupregen.

Bundesregierung ist gleichzeitig Exekutive und Legislative. Das ist verwirrend. Also Bundesregierung gehört direkt zu Exekutive und durch Bundestag gehört zu Legislative. Ich sehe da keine klare Trennung. Tut mir leid!

Ja, das ist ja das besondere in Deutschland, dass die Gewalten nicht 100%ig getrennt sind, sondern VERSCHRÄNKT, mit gegenseitiger Kontrollfunktion.

Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist bewusst, dass Ihr dummer und ignoranter deutscher Sprachgebrauch Sie nicht weiter stört, jedoch gibt es Mitmenschen, die aufgrund Ihres Kommentars einen Kotzreiz erleiden. Ich bitte Sie nicht weiter in dieser Kommentarsektion eine Nachricht zu verfassen. PS: Händeln ist umgangssprachlich, du Opfer. MfG Dein Duden

Hallo!


Nein, leider gibt es auch absolutistische Staaten, die in vollkommener Diktatur leben... In denen nur eine einzige Person Gesetze festlegt etc.

Liebe Grüße

Gute info aber erklärt nicht warum man Polizei und Richter braucht und warum Polizei Krimis nicht bestrafen darf.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 13. Oktober 2010 - 23:31

Doch durchaus. Aber nicht als Selbstgänger mal eben kurz. Das Internet bietet viel Möglichkeit herauszubekommen, was das auch im Kontext dahinter heißt und bedeutet. Schaut nach. Nehmt diese Ausführungen als Hinweise, nicht als fertiges Infopaket zum mitnehmen wie an der Wurstbude. Für seine Aufklärung und seinen Wissenstand hat jeder verantwortlich selbst Sorge zu tragen und mitzuwirken. Die Schule darf auch nicht als rein-raus-fertig begriffen werden. Es sind Anregungen dort zu holen und Bedienungsanleitungen, für's zu Hause weiter machen, gell?!

ja klingt ja alles okee... aba ich habe da so eine geschichtshausaufgabe... ich suche jetz bestimmt seit einer geschlagenen stunder wer sich in Judikative, Exekutive und Legislative befindet -.- man soll in der aufgabe leute diesen kategorien zuordnen: Gerichtsvollzieher, Justizministerin, Abgeordnete, Ausschlussvorsitzender, Gefängnisvollzugsbeamter, Zollbeamter, Rechtspflegerin, Parlamentarische Staatssekretärin, Schöffe und Schulleiterin... ich hab echt kein plan wer jetz wo hin gehört... nur den gerichtsvollzieher hab ich zur Exekutive geordnet... ich hab da echt kein Plan :( kann mir jemand helfen?
Danke! :)

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 24. November 2010 - 18:55

Judikative: Rechtspflegerin, Parlamentarische, Staatssekretärin
Exekutive: Gerichtsvollzieher, Gefängnisvollzugsbeamter, Zollbeamter Schöffe und Schulleiterin
Legislative:Justizministerin, Abgeordnete, Ausschlussvorsitzender

also ich würde es so machen

 

Gespeichert von n2k (nicht überprüft) am Mi., 26. Januar 2011 - 23:28

Hallo.

Und wo steht der Richter ?

Familiengericht

Sozial-Gericht

Atbeitsgericht

Amtsgericht

Landgericht

Oberlandesgericht

Verfassungsgericht

Bundesgerichtshof

????

Frage :
Im Amtgerichts Bereich Neunkirchen Saar gibt es eine Gerichtsvollzieherin, die bestehende Urteile der Gerichte aufhebt.

Oder beispielhaft die Beauftragung zur Zustellung von A nach B eines Vergleichs-Urteils bekommt,
die Vergleichssumme dann umschreibt zum vollstreckbaren Titel.. etc.
Aus Zahlungsterminen werden Verhaftungs-szenarien und Inhaftierung in die nächste JVA.
Gezahlte Beträge werden nicht gelöscht.
Die nicht gelöschten Daten werden veröffentlicht als Gläubiger Titel.
Nicht gelöschte Daten, also Forderungen die beglichen sind, werden geführt als Forderungen die nicht beglichen sind, diese bezahlten Beträge werden als "Zwangsvollstreckung" geführt etc. und veröffentlicht und weitergeleitet an Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht zur Insolvenzerzwingung. Hier schüttelt man den Kopf und fragt sich was alles möglich ist in diesem schönen Land der Gewaltenteilung.

Sie haben die Erlaubniss dies zu Veröffentlichen. Sie haben das Recht auf Einblick in Unterlagen, die diese Behauptungen stützen.

Gruss

W.G.

Super Vorleistung von n2k, aber ich muss der vollständigkeit halber noch was ergänzen...

Die Justizministerin ist quasi Vorsitzende des Justizministeriums (Exekutive, logisch) und gleichzeitig auch Mitglied der Bundesregierung (Kabinett der BundeskanzlerIn). Deshalb werden die Bundesregierung und somit auch die einzelnen Minister zumeist nur der Exekutive zugeordnet. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass a) die Ministerin gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages ist (Legislative) und b) die meisten Gesetzesinitiativen (also ein Gesetzesvorschlag der in den Bundestag eingebracht wird) von der Regierung ausgehen.

Was heißt das?
Die Justizministerin ist nicht Teil der Legislative weil sie sich "um die Justiz kümmert", sondern:
1) Exekutive (weil: Vorsitzende des Ministeriums und Teil der Bundesregierung)

aber auch:

2) Legislative (weil: Mitglied des Bundestages, kurz: MdB und somit Angehörige der Regierungsmehrheit)

Ich hoffe das war nicht zu kompliziert, aber es sollte die gegenseitige Verschränkung der Gewalten nicht unberücksichtigt bleiben.

 

Gespeichert von seltener Gast (nicht überprüft) am So., 20. Februar 2011 - 22:28

Hallo.

Guten Tag.

Das reicht aber noch lange nicht bei der Berücksichtigung der Schnittpunkte der einzelnen

( juristischen ) Gewalten.....

Die Partei Angehörigkeit von betroffenen ( juristischen ) Personen ermöglicht die juristische Gewalt und Einfluss Annahme über die Partei.
Wir reden hier in der Regel von hochangesiedelten Personen in der Öffentlichkeit.

Die Rechssprechung geht also am Richtertisch vorbei.
Gezogen wird die Karte der "Beziehungen ", Vernetzung, wie auch immer. Der kurze Dienstweg "unter dem Tisch " also.

Das ermöglicht auf legale Weise "Irrtümmer" wie
Konto-Sperrung
Karten Entzug
Negative Einflussnahme in den Betrieblichen Ablauf durch Banken und Finanzamt,
Wir reden hier von Betrieben die SCHUFA Frei, also keine Eintragungen ,und ein hervorragenden betrieblichen Jahresabschluss haben,
wir reden von Betrieben die Innovationspreise etc. ihr Eigen nennen.

Das geht bis zum Suizid der Rechtsvertretung, es beinhaltet die

existenzielle
und
rufmässige
vernichtung vermeintlicher
unerwünschter Personen.

Das alles ist möglich, und mehr.

Gruss

G.W.

Alles auf Bundesebene:

Legislative:
Bundestag, Bundesrat, Gemeinsamer Ausschuss, Bundesversammlung

Exekutive:
Bundesregierung (Bundeskanzler und Minister), Bundesrechnungshof, Bundespräsident, Bundeseigene Verwaltung.

Judukative:
Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichte.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 18. Oktober 2011 - 16:26

Ne
der Bundespräsident kann nicht zugeordnet werden!
Er steht über den Gewalten.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 21. Oktober 2014 - 20:16

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Sorry Leute aber die Frage die in mir aufkommt
ist ein bissel gemein.
Ohne den Osten früher gut sprechen zu wollen,
muss ich doch sagen ich hab das damals in der Schule
gelernt (gut das meiste mitlerweile vergessen ^^).
Lernt ihr es heute nicht mehr in der Schule, b.z.w.
müsst ihr alle Antworten selbst raussuchen.

Über die Justizministerin nur soviel:
Sie zeigt wie "gut" die Gewaltentrennung doch
funktioniert (als Teil der Legistratieve ist sie auch
noch Teil der Executieve ...).

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 19. Oktober 2011 - 16:47

Du hast zwar recht das die Schule heutzutage nichts beibringt (ich hab metin Abi hinter mir und hatte Praktisch kein Geschichtsunterricht, nicht mal Hitler), aber in diesem Fall ist es anders. Im Gegensatz zu deiner Schulzeit muss man den Schülern nun auch beibringen wie man sich Informationen aus dem Netz zusammen sucht, genau dafür ist die Aufgabe da. Wenn die Lösung der Aufgabe vernünftig besprochen wird (das wenn hängt vom Lehrer ab, ein guter Lehrer schimpft auch nicht wenn einer nicht alles gefunden) dann lernen sie eben in der nächsten Unterrichtsstunde (wenn der Lehrer gut ist, dann auch diejenigen die die Hausaufgabe nicht gemacht haben, dafür haben sie das recherchieren nicht gelernt bleibt also fair und in den Mündlichen Noten kann es sich auch wieder spiegeln).

Abgesehen davon existiert die 4. Gewalt in Deutschland nur zum Schein. Das was man heute Medien nennt, nennt man eigentlich Propaganda.

In Marokko ist der König Alles Legislative, Exekutive, Judikative.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 04. Februar 2012 - 11:06

Natürlich kann ein guter König besser funktionieren. Unterm Strich ist die Frage wer an der Macht ist wichtiger als wie er an die Macht kam. Das ist knall harte Realität die man als deutscher natürlich nicht wahrnehmen will, weil man sonst etwas verliert worauf man so stoltz ist (vergiss nicht wie sehr der Westen bereit ist Menschen zu ermorden zur Einführung der Demokratie).

Oh ja ein "guter" König könnte allein vielleicht wirklich alles besser machen, doch eines hat uns die Geschichte gelehrt. Wo immer ein Mensch macht hat, versucht dieser, noch mehr Macht zu erlangen. Wo immer ein Mensch Macht hat, versucht dieser die Macht zu seinem Vorteil auszunutzen. Umso mehr ein Mensch Macht hat, umso gefährlicher wird dieser Mensch vermutlich für die, die weniger Macht haben.

Montesquieu spricht im Zusammenhang mit der Demokratie davon, dass die Tugend, in einer Demokratie, von jedem Menschen am meisten gefordert wird. Die Legislative, bzw. die Repräsentanten, die in der Legislative "sitzen", brauchen besonders viel Tugend, da sie Gesetzte verabschieden, unter denen sie selbst leben müssen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 08. Februar 2012 - 13:39

Die heutige Demokratie haben wir nicht kostenlos geschenkt bekommen. Nach zwei Weltkriege mussten millionen von Menschen sterben bis der Rest auf Vernunft kommt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 02. April 2012 - 23:26

Wo die Regierung alles Legislative, Exekutive, Judikative stark kontrolliert ist keine richtige Demokratie. zB Russland, Iran, Türkie, Syrien...

Aber in Westeuropa sind sie gut getrennt und sind Bürger glücklicher als Rest der Welt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 13. April 2012 - 03:16

es gibt zwar schlechte Demokratien aber keine guten Monarchien

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 18. April 2012 - 13:40

Die ganze Konzept unter Gewaltenteilung ist einfach: Vertrauen ist gut, Kontrolle besser! Alle drei kontrollieren sich gegenseitig.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 17. Juni 2012 - 11:29

Medien? Wohin gehört eigentlich die ganze Medien? Ich meine Zeitungen, TVs, Internet, Radios usw haben sehr grossen Einfluss auf Gesellschaft. Sie beeinflussen alle drei auch also Jud.Exe.Leg.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 21. September 2012 - 21:47

Ich würde gerne wissen wo die großen Öl-Konzerne, die mächtigsten Internet Monopolen wie Google und Facebook stehen.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 30. Mai 2013 - 00:53

Was ist zb ein Machthaber in diesem Kontext? Ist er gleichzeitig Legislative und Exekutive? Obwohl er selber nicht judikative ist, machen die judikative Verantwortlichen genau was er will. Also er ist doch Legislative, Exekutive und Judikative oder nicht?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 06. Juni 2013 - 18:31

Kann man die Deutsche Staatsangehörigkeit auch als Deutsch geborender im nachhinein ablehnen ?
 

Gespeichert von DJ Crack Seven (nicht überprüft) am Mo., 01. Juli 2013 - 03:57

Verfassungsorgane:

Exekutive:
Bundesregierung

Legislative:
Bundestag+ Bundesrat

Judikative:
Bundesverfassungsgericht

Über den Gewalten steht der Bundespräsident
(Der Bundespräsident repräsentiert das Land und hat sonst praktisch nichts zu tun)

 

Gespeichert von Verfassungsorgane (nicht überprüft) am Di., 21. Oktober 2014 - 20:24

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