Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 unterzeichnet und ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen 12 EG-Mitgliedstaaten.
Dublin 2 "Verordnung EG Nr. 343/2003" wurde am 18. Februar 2003 unterschrieben und hat Dublin 1 ersetzt. Geltungsbereich ist Europäische Union, Norwegen, Island und die Schweiz. Durch Dublin 2 wollte man vor allem erreichen, dass Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben können. Es gab viele Fälle wo en Asylsuchender abgelehnt wurde aber im Nachbarland doch Asyl bekommen hat.
Dublin 3 "EU-Verordnung Nr. 604/2013" wurde am 26. Juni 2013 unterschrieben. Dadurch wurden einige Kriterien neu definiert bzw. erweitert. Asylmissbrauch soll dadurch verhindert werden.
Wie die Flüchtlinge in Europa verteilt werden oder ob es überhaupt dazu kommt, ist eine oft diskutierte Thema. Laut Dubliner Abkommen (I-II-III) sollten die Flüchtlinge da Asyl-Antrag stellen wo sie die EU Boden zum ersten mal betreten haben. Wenn DÜ wirklich durchgesetzt würde, sollten Italien, Griechenland, Bulgarien und Ungarn mehr als 95% der Asylanträge bearbeiten. Die Realität sieht aber anders aus. Die meist-belasteten Mittelmeer-Länder lassen die Flüchtlinge unregistriert weiter ziehen.
In 2014 haben ca. 200.000 Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Davon knapp über 2% wurden an einem anderen EU-Land zurück geschickt.
Die Aufteilung funktioniert nicht wirklich. Viele Länder in Europa wollen keine Flüchtlinge oder vor Allem keine aus der muslimischen Ländern haben.