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Einbürgerung - Gebührenbescheid (255 EUR)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

hey
Bin 41 Jahre alt und als kroatischer Bürger in Deutschland geboren.
Am 10.09.2015 habe ich meinen Antrag abgegeben.
Jetzt bekam ich einen Gebührenbescheid von 255,- Euro.
Ist dieser Gebührenbescheid die Zusage für die Einbürgerung oder bezahlt diesen Betrag jauch im Falle einer Ablehnung?

Ich glaube es bedeutet keine Zusage. Das ist Bearbeitungsgebühr. Sollte es abgelehnt werden, solltest Du einen Teil davon zurück bekommen aber ich weiss nicht wie viel.

 

Gespeichert von Zlaman (nicht überprüft) am So., 08. November 2015 - 13:35

In der Regel liegt dem Gebührenbescheid noch ein Schreiben bei...z.B. wo drin steht, dass dem Antrag stattgegeben wurde und die Urkunde nun abgeholt werden soll. Sollte es sich um einen Gebührenvorschuss handeln (den erheben mittlerweile sehr viele Behörden), dann darf die Behörde max. drei viertel des Gesamtbetrages als Vorschuss vereinnahmen (das wären 191€). Diese Gebühr wäre auch im Falle einer Ablehnung fällig. Den ganzen Betrag erheben aber auch Behörden die vorab keinen Vorschuss vereinnahmt haben und erst den Antrag prüfen. Sofern alles in Ordnung ist erhält man eine Einladung und ein Schreiben mit der zu zahlenden Gebühr von 255€ (Gebührenbescheid). Daher zu Beginn meiner Antwort der Hinweis, dass dem Gebührenbescheid noch ein Schreiben beigefügt sein müsste.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 10. November 2015 - 12:31

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