Direkt zum Inhalt

Löschung aus Vorstrafen-Bundeszentralregister und Einbürgerung?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,

ich habe eine Frage! Es geht um die Löschung im BZRG.

Seit 1.1. 2015 wohne in Bayern, in 2019 habe ich scheiße gebaut ,war sehr alkoholisiert bei einer Bekannten zu Hause, randaliert und Türe kaputt gemacht, Polizei war da, habe auch die beleidigt, ich war total besoffen.

in 2019 November war ich im Amtsgericht habe 6 Monate Freiheitsstrafe und Bewährungsstrafe auf 3 Jahre bekommen.

Ich habe abgeschlossene Berufsausbildung und alle Voraussetzungen sind erfüllt wie gesichert wie Lebensunterhalt,Wohnung, unbefristete Arbeit, leben in Deutschland und ein freiwilliges soziales Jahr

Ich möchte Einbürgerung beantragen. Bzw ab wann kann ich den deutschen Pass beantragen? Wie sieht aus die Chance, gibt es irgendwelche Ausnahmen als vorbestraft und wie lange muss ich warten bis das alles gelöscht wird?

Vielen Dank im Voraus.

 

Gast (nicht überprüft)

  • Jugendstrafe 6 Monate auf Bewährung: Tilgung nach 5 Jahren
  • Erwachsenenstrafe 6 Monate auf Bewährung: Tilgung nach 10 Jahren

Abweichungen sind möglich, z.B. bei mehreren Verurteilungen oder bei Bewährungsverstößen. Die Zeit zählt normalerweise ab dem Urteil. Die Fristen für das Verschwinden im Führungszeugnis sind kürzer, aber das nützt bei der Einbürgerung nichts.

Man kann beim Bundesamt für Justiz eine Selbstauskunft beantragen. Aufpassen: Die vollständige Info gibt es beim "Antrag nach § 42 BZRG", nicht beim Führungszeugnis. Das Verfahren ist aber kompliziert, z.B. kann man das Papier nur im Amt angucken und darf es nicht mitnehmen.

Die "Bagatellgrenze" bei der Einbürgerung ist drei Monate auf Bewährung, nützt hier also nichts.

 

Do., 25. November 2021 - 16:28 Link
Hormar

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Hallo,

danke für die Antwort. Also im Führungszeugnis steht nix drin aber wie kann man erkennen ob das Erwachsenenstrafe oder Jugendstrafe ist, ich finde kein Info auch beim Gericht hat man nicht mitgeteilt ich war damals 21 Jahre und das war mein erste und letzte strafe. Gibt eine Lösung wann ich einen Anwalt anschalte.

Danke im voraus  

  

Fr., 04. März 2022 - 23:50 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Hormar

Wenn die Wörter "Jugendstrafe", "Jugendstrafrecht" oder "Jugendgerichtsgesetz" (abgekürzt als JGG) im Text des Urteils nicht vorkommen, ist es vermutlich eine normale Strafe (Erwachsenenstrafe).

Im Normalfall wird ab 18 Jahren das normale Strafrecht (für Erwachsene) verwendet. Bis zu maximal 21 Jahren (es zählt der Zeitpunkt der Tat) kann aber nach Einschätzung des Gerichts ausnahmsweise trotzdem das Jugendstrafrecht benutzt werden.

Die zuverlässige Info gibt es beim "Antrag nach § 42 BZRG". Das geht ohne Anwalt, ist aber umständlich.

Im Führungszeugnis wäre die Erwachsenenstrafe drei Jahre lang aufgetaucht, die Jugendstrafe gar nicht.

Di., 08. März 2022 - 17:58 Link

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.