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Hallo,
ich habe den Antrag im Mai 2011 gestellt und warte immer noch darauf,dass die Behörde agiert. Auf Nachfragen bei der Behörde wurde ich sehr grob ohne Grund behandelt, woraufhin ich einen Anwalt eingeschaltet habe. Seitdem erhielt ich wenigstens die Zusicherung.
Ich kann nur jedem, der eine Einbürgerung vorhat, empfehlen, schon vor Antragsabgabe einen Anwalt zu involvieren. Es kostet ungefähr 1.000 Euro,doch es lohnt sich, auch wenn man die besten Voraussetzungen für eine Einbürgerung hat und denkt,dass man keinen Anwalt brauche. Die Beamten bei derlei Behörden wie Einbürgerungsbehörden sind leider nicht immer hilfsbereit und entgegenkommend: der Standardantrag dauert von Antragsabgabe bis zum Erhalt des Passes wahrscheinlich mindestens 2 Jahre. Ich glaube auch kaum, dass irgendein Beamte/r versehentlich einen Antrag vergessen kann; meistens werden auch Anträge, die anerkannt werden müssten,nicht anerkannt und abgelehnt. Leider ist es Gang und Gebe bei der Einbürgerung standardmässig zu verzögern. Der Kontakt mit dieser Behörde ist nur eine Geduldsprobe. Deswegen rate ich jedem, von Antragsabgabe bis zum Erhalt alles nur über einen Anwalt machen zu lassen und diese Anwaltskosten nicht zu scheuen. Es sei denn, man möchte von Antragsabgabe bis zum Erhalt 4 Jahre warten und währenddessen von Beamten auch mishandelt werden.

 

Gespeichert von Gast12 (nicht überprüft) am Sa., 02. März 2013 - 18:23

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