In aller Regel ist ein
In aller Regel ist ein mehrjähriger legaler Aufenthalt in der BRD eine notwendige Voraussetzung für die Einbürgerung. Natürlich dürfen die Leute wähernd der Bearbeitungszeit arbeiten und auch alles andere machen, was sie sonst auch machen würden, wenn sie nicht auf die Idee gekommen wären sich einbürgern zu lassen. Eingebürgerte aus dem EU-Ausland (also auch Bulgarien) müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, es sei denn das Heimatland verlangt das. Seit dem EU-Beitritt von Bulgarien 2007 geben nur ca. 1% der Engebürgerten Bulgaren die bulgarische Staatsangehörigkeit ab. Vorher waren es über 90%.
Mi., 22. Mai 2013 - 18:23
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