So lange die Vorstrafen im
So lange die Vorstrafen im Bundeszentralregister stehen, ist die Anspruchseinbürgerung unmöglich und eine Ermessenseinbürgerung unwahrscheinlich. Irgendwann werden sie dort gelöscht, aber das dauert lange. Größenordnung fünfzehn Jahre.
Aus dem Führungszeugnis verschwinden die Vorstrafen übrigens schneller. Aber bei der Einbürgerung wird das Register komplett angeguckt.