Neue Definition
Das Statistische Bundesamt hat eine neue, recht kompakte Definition:
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
Dieser Definition entsprechen die folgenden Gruppen:
- Ausländer (keine deutsche Staatsbürgerschaft)
- Eingebürgerte (deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben)
- Adoptierte (ehemalige Ausländer, die von deutschen Eltern adoptiert wurden)
- Aussiedler und Spätaussiedler (Menschen mit deutscher Abstammung, die bei Geburt die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erhielten und später nach Deutschland umsiedelten)
- Nachfahren der 1. Generation dieser vier Gruppen (auch wenn sie von Geburt an Deutsche sind)
Nicht dazu gehören u.a. diese Gruppen:
- Nachfahren ab der 2. Generation (die Großeltern spielen also keine Rolle)
- Vertriebene des 2. Weltkrieges (geborene Deutsche aus ehemals deutschen Gebieten, die diese Gebiete verlassen mussten)
- Im Ausland geborene Deutsche, deren beide Eltern keinen Migrationshintergrund haben (z.B. Kinder von deutschen Auslandsstudenten)
"Mit eigener Migrationserfahrung" bedeutet, dass eine 'Person mit Migrationshintergrund' nicht in Deutschland geboren wurde.
Di., 06. August 2019 - 17:21
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