Erstattung?
Wenn man als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen Privatvertrag mit einem Arzt macht und selber bezahlt, geht das die Kasse nichts an, und man bekommt nichts wieder.
Bei Behandlungen, die die Kasse sowieso nicht bezahlt (z.B. kosmetische Operationen), ist das der normale Weg.
Bei privaten Krankenversicherungen (auch bei Zusatzversicherungen) ist es dagegen üblich, dass man die Rechnung selber bezahlt und dann bei der Versicherung einreicht.
Di., 11. Februar 2020 - 15:52
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