Stimmt nicht ganz, ...
... denn man kann bei der gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag das "Erstattungsprinzip" wählen und bezahlt dann die Rechnungen der Ärzte selber. Die Kasse erstattet anschließend das, was sie sonst dem Arzt bezahlen würde (abzüglich einer "Verwaltungspauschale"). Die Differenz muss man selber bezahlen.
Mi., 13. Dezember 2023 - 12:03
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Antwort auf Erstattung? von Gast (nicht überprüft)