Fünfzig-Prozent-Regel.
Es muss entweder mehr als die Hälfte des Geldscheines vorhanden sein (auch in mehreren Teilen). Oder man braucht einen Nachweis, dass der fehlende Teil vernichtet wurde.
Die Bundesbank erstattet den vollen Nennwert und verlangt keine Gebühren. Falls eine andere Bank oder Sparkasse den Service vermittelt, kann sie dafür Gebühren nehmen.
Man kann den Schein auch mit der Post zur Bundesbank schicken. Dabei soll man einen ausgefüllten Antrag beilegen.
Do., 12. Juli 2018 - 15:43
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Antwort auf 100 EURO von Gast (nicht überprüft)