Einbürgerung - Sonderregeln
Hi
Ich wanderte vor 7 Jahren nach Deutschland. Ich habe hier eine Master Studium erfolgreich abgeschlossen. Seit 5 Jahren bin ich bei eine Deutsche/Internationale Firma. Welche Sonderregeln gilt wenn ich jetzt eine Einbürgerungsantrag stellen willst? Ich habe keine B1-Sprach Zertifikat. Ich besitze eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Soll ich eine Integrationskurs mitteilen? Spielt meine niederlassungserlaubnis etwa eine Rolle?
Schöne Gruß aus DA
Di., 10. September 2019 - 11:08
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