Hallo, ich habe im Moment ein
Hallo,
ich habe im Moment ein befristeter Aufenthaltstitel 28 Abs. 1. und ich komme aus Tunesien also aus Afrika:). Für verheiratete Studenten mit den deutschen Ehegaten hat man den Anspruch, wenn man 3 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt hat.
Bedeutet das, dass ich noch ein Jahr warten muss? Da ich vor kurzen gehört habe, dass die Studienzeiten in Bayern nicht anrechenbar sind.
Domi
Sa., 17. Mai 2014 - 16:47
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