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Hallo,
ich habe im Moment ein befristeter Aufenthaltstitel 28 Abs. 1. und ich komme aus Tunesien also aus Afrika:). Für verheiratete Studenten mit den deutschen Ehegaten hat man den Anspruch, wenn man 3 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt hat.
Bedeutet das, dass ich noch ein Jahr warten muss? Da ich vor kurzen gehört habe, dass die Studienzeiten in Bayern nicht anrechenbar sind.
Domi