Nach der bisherigen Rechtslage ...
... muss sie die russische Staatsbürgerschaft abgeben. Es gibt zwar Ausnahmen für manche Länder, aber Russland gehört nicht dazu. Die Ausnahmen beruhen auf der Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Ausbürgerung im jeweiligen Land.
Es ist aber ein neues Gesetz in Vorbereitung, nach dem jeder seine bisherige Staatsbürgerschaft behalten könnte. Wenn alles nach Plan läuft, könnte es in den nächsten Monaten beschlossen werden und noch 2024 in Kraft treten. Falls die gegenwärtige Bundesregierung scheitert und Neuwahlen stattfinden, wird es vielleicht nie beschlossen werden.
Do., 28. Dezember 2023 - 11:13
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Antwort auf Mehrstaatigkeit von Schindler (nicht überprüft)