Direkt zum Inhalt

Neuen Kommentar zu Ablehnung der Einbürgerung wegen Einkommen? hinzufügen

Gast (nicht überprüft)

Es kommt darauf an, nach welcher Rechtsgrundlage der Antrag gestellt wurde (§8, §9 oder §10 StAG).

Gem. § 10 StAG würde das Einkommen ausreichen, auch wenn Sie aufstockend Leistungen (SGB-II oder SGB-XII) beziehen würden, sofern Sie den Leistungsbezug nicht selbst zu vertreten haben.

Handelt es sich dabei um einen Antrag gem. §8, oder 9StAG reicht bereits ein Anspruch auf Leistungen aus, um den Antrag abzulehnen.

Kleines Beispiel:

Antrag wurde gem. 8 oder 9 gestellt: Sie verdienen 1620€/Netto + 368€ Kindergeld (2 Kinder) insg. haben Sie somit ein Einkommen von 1988€. Um die Familie zu ernähren bräuchten Sie nach der Berechnung 2000€. Somit hätten einen Sie Anspruch auf Leistungen in Höhe von 12€. Auch wenn Sie jetzt sagen: "Ich verzichte auf die Leistungen. Ich komme auch so mit dem Geld aus." spielt es keine Rolle. Sie haben einen Anspruch auf Leistungen und der reicht bereits aus, um den Antrag abzulehnen.

Di., 22. September 2015 - 11:52 Link
E-Mail Adresse wird geschützt.
Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Bilder / Bildergalerie
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Maximal 1000 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: png gif jpg jpeg webp.
Bilder müssen größer als 200x200 Pixel sein. Bilder größer als 24000x24000 Pixel werden verkleinert.
Datei
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
1 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: txt pdf doc docx rtf odt jpg jpeg png webp psd mp3 mp4.
Regeln
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.