Es gibt Ausnahmefälle wo Einbürgerungskandidaten niedrige Deutschkenntnisse haben und eine Verbesserung aussichtslos ist. Krankheit, Alter, mentale Schwierigkeiten spielen dabei eine große Rolle. Ist eine Einbürgerung in so einer Lage überhaupt möglich?
Laut Gesetz
Im Paragrafen der Anspruchseinbürgerung steht: "... Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann."
Gemeint sind Sprachzeugnis und Einbürgerungstest. Ein ärztliches Gutachten wird man dann vielleicht brauchen.
Im Paragrafen der Ermessenseinbürgerung steht nichts von deutscher Sprache.
Ausführlicher in der Verwaltungsvorschrift
(Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum StAG)
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