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Einbürgerung ohne B1 (mit niedriger Deutschkenntnisse A1, A2) möglich?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Es gibt Ausnahmefälle wo Einbürgerungskandidaten niedrige Deutschkenntnisse haben und eine Verbesserung aussichtslos ist. Krankheit, Alter, mentale Schwierigkeiten spielen dabei eine große Rolle. Ist eine Einbürgerung in so einer Lage überhaupt möglich?

Im Paragrafen der Anspruchseinbürgerung steht: "... Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann."

Gemeint sind Sprachzeugnis und Einbürgerungstest. Ein ärztliches Gutachten wird man dann vielleicht brauchen.

Im Paragrafen der Ermessenseinbürgerung steht nichts von deutscher Sprache.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 26. Juni 2023 - 20:27

"Von den Voraussetzungen der ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 und der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 wird zwingend abgesehen, wenn der Einbürgerungsbewerber wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund seines Alters nicht in der Lage ist, diese Voraussetzungen zu erfüllen. In diesen Fällen ist auch kein Nachweis geringerer Kenntnisse zu verlangen. 

Nicht jede Krankheit oder Behinderung führt  zum Ausschluss der genannten Voraussetzungen, sondern nur diejenigen, die den Einbürgerungsbewerber an der Erlangung der Kenntnisse hindern, insbesondere die Unfähigkeit, sich mündlich oder schriftlich zu artikulieren sowie angeborene oder erworbene Formen geistiger Behinderung oder altersbedingte Beeinträchtigungen. Die Ausschlussgründe sind vom Einbürgerungsbewerber durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, wenn sie nicht offenkundig sind."

(Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum StAG)

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 27. Juni 2023 - 00:05

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