Hallo liebe Leserinnen und Leser,
meine Situation ist ein bisschen kompliziert. Ich bin nach Deutschland in April 2004 gekommen und habe hier studiert bis Ende August 2011(bis hier habe ich die achtjährige Aufenthalt abgebrochen und somit werden nur 5 Jahre angerechnet) und nach Frankreich um ein Master zu absolvieren. In 2 Jahre während meines Master Studiums war ich 2 mal in Deutschland um Praktika zu machen. In Februar 2014 bin ich wieder nach Deutschland gekommen um eine Arbeit zu suchen und in April 2014 arbeite ich bis heute. Meine Frage ist ob es eine Ausnahme gibt für meine Tochter eine deutsche Staatsbürgerschaft zu haben mit dieser Unterbrechung mein achtjährige Aufenthalt? Sie ist in April 2017 geboren obwohl ich ein Niederlassungserlaubnis besitze laut Ausländer Amt besteht keine Möglichkeit, dass sie deutsche wird. Meiner Meinung nach gibt für jede Regel immer eine Ausnahme.
Kann jemand mir hier vielleicht weiterhelfen?
Ich bedanke mich für Ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen
christine
Ich glaube, das Kind kann selber entscheiden, wenn sie/er 18-23 Jahre alt wird.