Hallo, heute (nach 3 Wochen von EBantrag) habe ich ein Schreiben von Regierungspräsidium mit Hinweis: die Bearbeitung meines Antrages die Beteiligung anderer Behörden erfordert. Und ein Hinweis zur Überweisung 255€.
Nach Recherche im Internet ich habe erfahren ,daß mein Fall zusammen mit Mehrstaatigkeit Aufgrund von & 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG passt (d.h ich muss nicht von alten Staatsangehörigkeit ausbürgern lassen).
Ich habe ein Paar fragen :
1: ist diese Bescheid von Regierungspräsidium eine gute Fortschritt ? Oder mein Antrag ist noch nicht mal 90% bearbeitet ?
2: Wie viel wird meine Einbürgerung noch dauern nach Überweisung von EBgebühren bis Erteilung der deutsche Staatsangehörigkeit Urkunde ?
Vielen Dank für ihren Hilfe und Antwort :)