Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich lebe seit 8 Jahren (Stand Januar 2015) in Deutschland. Der Antrag auf Einbuergerung wurde bereits gestellt. Im Monat September dieses Jahres ziehe ich wegen einer neuen Stelle nach Oesterreich um (Grenzgebiet zu Deutschland, Wohnung und Firma aber in Oesterreich). Kann ich trotz dieser Umstaende eingebuergert werden? Die Voraussetzungen dafuer waren schon am Anfang dieses Jahres erfuellt.
Danke und Gruesse
Pedro
In der Regel JA. Aber ich würde lieber Einbürgerungszusicherung bekommen dann meine Wohnung abmelden und in die Schweiz fahren. Es kann sein, dass die Beamten in der letzten Minuten neue Papiere verlangen. Wenn sich die Zustände bzw Voraussetzungen der Einbürgerung ändern, kann es sein dass es anders läuft.