Gibt es in Deutschland das Recht für "Urlaub on Demand". Vielleicht das Wort Selbstbeurlaubung passt besser, aber ich bin nicht sicher.
In anderen Ländern haben Mitarbeiter ein besonderes Recht: Vier Tage im Jahr Urlaub nehmen ohne vorher von Arbeitgeber es genehmigen zu lassen. zB wenn es Notfälle gibt aus einer privaten Grund man nicht zur Arbeit gehen möchte, mann kann sogar am gleichen Tag (lieber Morgen) Arbeitgeber Bescheid geben, dass man frei nimmt. Man darf in einem Jahr bis zu vier Tagen so frei nehmen. Das gehört auch zu Urlaubstagen, die im Vertrag steht.
Hat man so ein Recht in Deutschland? Wenn ja, wie nennt man es? In meinem Arbeitsvertrag habe ich es nicht gefunden.
Nein, so eine Regel gibt es allgemeinen Arbeitsrecht nicht. Eine "Selbstbeurlaubung" (so heißt das wirklich) ist oft ein Kündigungsgrund!
Es gibt eine Regel, dass man nicht zur Arbeit kommen muss, wenn es "unzumutbar" ist. Aber das gilt nur für extreme Dinge, wenn zum Beispiel das eigene Haus brennt oder ein enger Verwandter im Sterben liegt. Und natürlich muss man dem Chef Bescheid sagen.
Ein halbwegs vernünftiger Chef kann allerdings spontan Urlaub genehmigen, wenn man ihm am Telefon das Problem schildert. Der Papierkram wird dann hinterher erledigt.
In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können aber weitere Möglichkeiten stehen. Ziemlich häufig gibt es zum Beispiel "K.O.-Tage". Das heißt, dass man bei eigener plötzlicher Krankheit (oder Krankheit eines eigenen Kindes) ein oder zwei Tage zu Hause bleiben kann, ohne gleich einen Krankenschein bringen zu müssen. (Man darf sich dann natürlich nicht dabei erwischen lassen, dass man einem Onkel beim Umzug hilft.) In jedem Fall immer genau an das halten, was in dem Papier steht.
Bei flexibler Arbeitszeit (mit Zeiterfassung aka "Stechuhr") gibt es evtl. Möglichkeiten zur "Kernzeitentnahme", wodurch sich die Situation entspannen lässt.