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Nein, so eine Regel gibt es allgemeinen Arbeitsrecht nicht. Eine "Selbstbeurlaubung" (so heißt das wirklich) ist oft ein Kündigungsgrund!

Es gibt eine Regel, dass man nicht zur Arbeit kommen muss, wenn es "unzumutbar" ist. Aber das gilt nur für extreme Dinge, wenn zum Beispiel das eigene Haus brennt oder ein enger Verwandter im Sterben liegt. Und natürlich muss man dem Chef Bescheid sagen.

Ein halbwegs vernünftiger Chef kann allerdings spontan Urlaub genehmigen, wenn man ihm am Telefon das Problem schildert. Der Papierkram wird dann hinterher erledigt.

In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können aber weitere Möglichkeiten stehen. Ziemlich häufig gibt es zum Beispiel "K.O.-Tage". Das heißt, dass man bei eigener plötzlicher Krankheit (oder Krankheit eines eigenen Kindes) ein oder zwei Tage zu Hause bleiben kann, ohne gleich einen Krankenschein bringen zu müssen. (Man darf sich dann natürlich nicht dabei erwischen lassen, dass man einem Onkel beim Umzug hilft.) In jedem Fall immer genau an das halten, was in dem Papier steht.

Bei flexibler Arbeitszeit (mit Zeiterfassung aka "Stechuhr") gibt es evtl. Möglichkeiten zur "Kernzeitentnahme", wodurch sich die Situation entspannen lässt.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 17. Mai 2018 - 17:28

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