Wenn man studiert hat aber nicht aus EU kommt und in Deutschland leben und arbeiten möchte, kann man Blaue Karte beantragen. Es gilt für qualifizierte Fachkräfte. Mann muss einen anerkannten Hochschulabschluss haben und mindestens ca. 51.000 € (Brutto/Jahr) verdienen. Die Blaue Karte EU gilt zunächst für max. 4 Jahre. Eine Verlängerung -abhängig von dem Arbeitsvertrag- ist möglich. Unbefristeter Aufenthaltserlaubnis ist abhängig von der Sprachkenntnisse der Karteninhaber nach 2-3 Jahren möglich. Familienangehörige dürfen unkompliziert in Deutschland leben & arbeiten.
Fragen
Antwort auf Fragen von Gast (nicht überprüft)
Informationsquelle.
Beim BAMF (zuständiges Bundesamt) gibt es dazu eine informative Webseite, mit Erläuterung, FAQ, Download-Material, Gesetzen und Kontaktadressen:
76.000 Spezialisten sind…
Voraussetzungen - Blaue Karte EU
Voraussetzungen:
Bei erstmaliger Erteilung…
Unbefristete Niederlassungserlaubnis für Blaue Karte EU Inhaber
Inhaber einer Blauen Karte EU können unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn sie allgemein notwendigen Voraussetzungen (zB Rechtsordnung, Gesellschaftsordnung und öffentliche Sicherheit) erfüllen und eine Beschäftigung als Hochqualifizierter über 33 Monate ausgeübt haben. Die Zeit verkürzt sich auf 21 Monaten, wenn sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse (min. B1-Niveau) verfügen.
Sind die Zahlen bzw. Grenzen…
Sind die Zahlen bzw. Grenzen noch aktuell?
Antwort auf Sind die Zahlen bzw. Grenzen… von Gast (nicht überprüft)
Nein.
Die Verdienstgrenzen werden jährlich modifiziert. Im Jahr 2023 sind es 58.400 Euro, oder bei MINT-Berufen + Humanmedizin 45.552 Euro.
Das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz von 2023 soll die Grenzen bedeutend reduzieren. Es ist aber noch nicht in Kraft.
Antwort auf Nein. von Gast (nicht überprüft)
Hintergrund
Rechengrundlage ist die "Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung", die für jedes Jahr neu festgelegt wird. Im Jahr 2023 beträgt sie 87.600 Euro.
Für die Grenzen der Blauen Karte gilt bisher:
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz nennt dagegen diese neuen Grenzen:
Falls das neue Gesetz jetzt schon gelten würde, wären die Verdienstgrenzen demnach 49.582 Euro und 39.683 Euro (Kommastellen jeweils aufgerundet). Aber das verzögert sich noch.
Antwort auf Hintergrund von Gast (nicht überprüft)
Gehaltsgrenzen gesenkt.
Die niedrigeren Gehaltsgrenzen gelten jetzt. Im Jahr 2023 sind es nun 39.682,80 € für "Engpassberufe" (Mangelberufe), und 43.800,00 € sonst (Brutto pro Jahr). Für das kommende Jahr kann es sich leicht erhöhen.
(Der allgemeine Prozentsatz war nochmal gesunken, auf 50%. Der reduzierte Satz ist wie gesagt 45,3%.)
Das heißt z.B. für den öffentlichen Dienst der Länder (u.a. Schulen und Hochschulen), dass jetzt bei Mangelberufen die Gehaltsgruppe E9 reichen würde, und sonst E10 (jeweils in der Einstiegsstufe).
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