Wenn man einmal Anspruch gehabt hat und den deutschen Pass bekommen hat, kann man ihn wieder verlieren? Was passiert danach?
5 Jahre
Bisher ist ein solcher Verlust der Staatsbürgerschaft bis maximal 5 Jahre nach der Einbürgerung möglich. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gab es innerhalb von zehn Jahren etwa 300 solcher Fälle.
Weiterhin gab es in diesem Zeitraum über 300 Fälle, bei denen eine falsche Identität erst nach mehr als fünf Jahren aufgefallen ist. Deshalb soll diese Frist jetzt verlängert werden.
Außerdem verliert man die…
Außerdem verliert man die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man durch eigenen Antrag eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt. Das betrifft nicht nur Eingebürgerte, sondern auch geborene Deutsche.
Obiges gilt nicht, wenn es sich um die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes (oder ein paar weiterer Länder) handelt. Es gilt auch nicht, wenn man vorher eine Genehmigung von der deutschen Behörde bekommen hat.
Wer legal zwei Staatsbürgerschaften besitzt, kann die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er freiwillig in die Armee des anderen Landes eintritt.
... freiwillig in die Armee des anderen Landes eintritt.
Mittels einer Gesetzesänderung soll das bald auch für "paramilitärische Gruppierungen" und "Teilnahme an Kampfhandlungen" gelten. Dadurch soll es möglich werden, IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft besonders schnell auszubürgern.
Das steht ausführlich in diesem Beitrag.
Kurzfassung:
Wenn es beim Einbürgerungsverfahren Betrug, Bestechung, Bedrohung oder Täuschung gab, kann man die Staatsbürgerschaft auch noch nach mehreren Jahren verlieren. Beispiele sind falsche Identität, falsche Dokumente, Lügen, Verschweigen bestimmter Dinge (z.B. Straftaten), Vortäuschen bestimmter Dinge (z.B. Arbeitsvertrag, Ehe, Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft).
Was passiert danach?
Man ist entweder staatenlos, oder hat noch die alte Staatsbürgerschaft, oder kriegt sie vielleicht wieder. Wahrscheinlich gibt es außerdem ein Strafverfahren.