Um einen Verein zu gründen braucht man generell sieben Personen. Wahrscheinlich damit die Gemeinnützigkeit des Vereins durch Finanzamt anerkannt wird. Aber was ist mit kleineren Vereine?
Man hat eine Idee und möchte schnell umsetzen. Es wird ewig dauern bis man 7 Personen findet, die Mitglied sein würden. Man könnte schnell anfangen und dann 7 oder mehr Personen finden. Und danach könnte man Gemeinnützigkeit beantragen.
Wie kann man 1-Person-Verein gründen?
e.V. Gründung
Für die Gründung von einem eingetragenen Verein (e.V.) braucht man mindestens 7 Personen. Danach kann der Verein auch mit wenigen Mitgliedern die Rechtsform beibehalten. Der e.V. muss mindestens 3 Mitglieder haben. Mit zwei Personen oder einem Person kann man weder einen Verein gründen noch ihn behalten.
Ein "eingetragener Verein" (e.V.) muss nach deutschem Recht bei seiner Gründung mindestens sieben Mitglieder haben. Falls es später weniger als drei Mitglieder werden, wird er wieder aufgelöst. Es geht dabei nicht um die Gemeinnützigkeit, sondern um die "Rechtsfähigkeit" (d.h. der Verein ist eine "juristische Person", hat eigenes Geld usw.).
Für die Gemeinnützigkeit müsste man zusätzlich bestimmte finanzielle Bedingungen einhalten und diese gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Erst dadurch bekäme man z.B. das Recht, steuerliche Spendenquittungen auszustellen.
Man kann auch eine kleinere Gruppe als "Verein" bezeichnen, das ist nicht verboten. Aber dann ist keine Eintragung im Vereinsregister möglich, und dieser "Verein" ist nicht rechtsfähig. Das heißt z.B., dass die Mitglieder mit ihrem vollen Privatvermögen für die Schulden dieses Vereins haften würden.