Hallo.
Ich lebe in München und habe gerade meinen PhD(Promotion) mit einem Stipendium abgeschlossen und lebe seit 6 Jahren und 1 Monat in Deutschland. Seit Februar habe ich eine Vollzeitstelle und mein Aufenthaltstitel ist von 16b auf 18 geändert. Ich habe ein B2-Sprachzertifikat. Während meines Masterstudiums und meiner Promotion habe ich nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung nach 10 StAG, da ich seit 6 Jahren hier lebe, ein B2-Zertifikat und einen gültigen Aufenthaltstitel habe, obwohl ich nie in die Rentenversicherung oder Altersvorsorge eingezahlt habe? Wird die sechsjährige Studienzeit voll angerechnet?
Ich danke Ihnen
Grundsätzlich sagt der Paragraph 10, dass der Aufenthalt 8 Jahre betragen muss. Es kann dann aufgrund besonderer Integrationsleistung um maximal zwei weitere Jahre verkürzt werden. In diesem Paragraphen steht nichts von Einzahlung in die Rentenkasse. Zusätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind aber neben ausreichend Wohnraum, keine oder geringe Vorstrafen etc. Aber eben auch, dass der Bewerber (auch prognostisch) im aktuellen Antrag keine Sozialleistungen erhält und auch in Zukunft die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass er keine Sozialleistungen beantragen muss.
Du hast gerade dein Studium abgeschlossen und erst seit paar Monaten einen Arbeitsvertrag. Du hast vermutlich keine unbefristete Stelle und bist auch noch in der Peobezeit. Auch hättest du keinen Anspruch auf ALG1 wenn aus der Stelle nichts wird und würdest direkt ins Alg2 rutschen.
Als Sachbearbeiter würde ich dir in deiner aktuellen Situation eine schlechte Prognose stellen und dich bitten einen Antrag zu stellen, wenn deine wirtschaftlichen Verhältnisse sicher sind. Also wenn die 8 Jahre erfüllt sind und prognostisch die Einzahlung in die Vorsorge sichergestellt ist.
Sofern dir aufgrund deiner aktuellen Staatsangehörigkeit keine Nachteile entstehen, solltest du warten. Ansonsten dein Glück natürlich versuchen!