Guten Tag zusammen,
ich bin seit 2016 in Deutschland (6 Jahre) als Subsidiärer Schutz. Ich bin ein Student im vierten Semester und beziehe BAföG und arbeite im Minijob am Wochenende.
Ich besitze A1, B1, B2, C1 Hochschule
Integrationskurs und Einbürgerungstest habe ich bereits absolviert.
Ich bin ledig und wohne allein und bin versichert und habe keine Strafen und beziehe keine Soziale Hilfe von dem Staat.
Meine Frage wäre,
darf ich mich jetzt (nach 6 Jahre Ständig in Deutschland) einbürgern lassen?
Danke euch im Voraus
Beste Grüße
J.A
Vielleicht doch
Mit Integrationskurs sind es nur 7 Jahre, das ist nicht Ermessen sondern Anspruch. Deutsch C1 kann eine besondere Integrationsleistung sein, das ermöglicht eine weitere Verkürzung bis hinunter zu 6 Jahren. Dieses ist aber kein Anspruch.
BAföG sollte kein Problem sein. Gute Leistungen im Studium können evtl. hilfreich für eine positive Prognose über die künftige Berufstätigkeit sein. Die Aufenthaltserlaubnis muss für eine Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) allerdings unbefristet sein.
Unabhängig davon spricht aber auch nichts gegen den Versuch einer Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG), falls die Anspruchseinbürgerung an einem einzelnen Detail scheitert.
Stell den Antrag noch als Student...
Später wird es schwieriger. Dann wollen sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag und evtl die Einzahlung in die Rentenkasse von 5 Jahren!
Du solltest schon min. 8 Jahre Aufenthalt in Deutschland haben. Alles unter 8 Jahren liegt im Ermessen der Behörde. Evtl. könnte die Wartezeit verkürzt werden. Ist aber vermutlich unwahrscheinlich.
Viel Glück..