- Wie viele Stunden (maximal) pro Woche darf man in Deutschland arbeiten ? Ist mehr als 40 erlaubt?
- Wie viele Stunden (maximal) pro Monat darf man in Deutschland arbeiten ? Ist mehr als 160 erlaubt?
- Wie viele Stunden (maximal) pro Jahr darf man in Deutschland arbeiten ? Ist mehr als 1800 erlaubt?
Pro Jahr
Aus den durchschnittlich 48 Stunden pro Woche kann man auch eine jährliche Obergrenze berechnen. Hierbei muss man allerdings vier Wochen gesetzlichen Mindesturlaub abziehen, sowie gesetzliche Feiertage die auf Werktage fallen.
Es ergeben sich ungefähr 2.240 Stunden. Kleine Verschiebungen entstehen durch unterschiedliche Feiertage und durch Schaltjahre.
60-Stunden-Woche?
Doch, das geht. Allerdings nicht auf Dauer. Der Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche gilt nämlich jeweils für ein halbes Jahr.
In der einzelnen Woche dürfen es 6 Tage sein (der Sonntag oder ein Ersatztag müssen frei sein), und an jedem Tag 10 Stunden. Man könnte also theoretisch viele Wochen hintereinander je 60 Stunden arbeiten, und dann für den Rest des halben Jahres entsprechend wenig.
Keine Ahnung ob es solche Arbeitsverträge gibt.
2304 Stunden (48x48)
Dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zufolge max. 48 Stunden (8Std * 6Tage) darf ein Mitarbeiter pro Woche arbeiten.
Die maximale Anzahl der ArbeitsWochen im Jahr liegt bei 48 (52-4). Arbeitnehmer stehen gesetzlich mindestens 4 Wochen Urlaub zu.
Die maximalen Arbeitszeit pro Jahr liegt bei 2304 Stunden (48x48) .
Kleine Verschiebungen
Von Jahr zu Jahr sind da kleine Verschiebungen möglich,
- weil ein Jahr entweder 52 Wochen plus einen Tag dauert, oder (bei Schaltjahren) 52 Wochen plus zwei Tage, wodurch es je nach Jahr null, ein oder zwei Werktage mehr sind,
- weil gesetzliche Feiertage, die nicht auf Sonntage fallen, abgezogen werden, was je nach Jahr und Bundesland unterschiedlich sein kann. (*)
Der mögliche Bereich geht ungefähr von 299 Werktagen bis zu 306 Werktagen pro Jahr, was (unter Abzug von 24 Werktagen Mindesturlaub) 2200 bis 2256 Stunden pro Jahr ergeben würde.
(*) Das Minimum bundeseinheitlicher Feiertage, die nicht auf Sonntage fallen, ist übrigens 7 (wegen Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstmontag, und weil höchstens 2 der 5 unbeweglichen Feiertage im selben Jahr auf Sonntag fallen können). Es kommen noch zusätzliche Feiertage der Bundesländer dazu.
Dafür gibt es das Arbeitszeitgesetz. Gesetzlich begrenzt wird die Arbeitszeit pro einzelnem Arbeitstag, und die durchschnittliche Arbeitszeit in größeren Zeiträumen. Beide Grenzen müssen eingehalten werden.
Im Gesetz steht, dass die Arbeitszeit pro Werktag (als Durchschnitt über gewisse Zeiträume berechnet) höchstens 8 Stunden sein darf. Im Wahrheit bedeutet das aber, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche höchstens 48 Stunden betragen darf. Als "Werktag" gilt hier nämlich alles außer Sonntag. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären also (theoretisch) etwas über 9½ Stunden pro tatsächlichem Arbeitstag möglich, im Durchschnitt.
Die Obergrenze für die erlaubte Arbeitszeit an jedem einzelnen Arbeitstag ist allgemein 10 Stunden. Hier gibt es aber jede Menge Ausnahmen, z.B. bei Bereitschaftsdiensten, bei kirchlichen Arbeitgebern, bei betrieblichen oder allgemeinen Notlagen, bei Forschung und Lehre (z.B. in Prüfungszeiten), beim Militär, bei Saisonarbeit, wenn freie Tage "herausgearbeitet" werden sollen, und etliches mehr. Häufig ist die Grenze dann 12 Stunden, in einzelnen Fällen auch mehr. Die Ausnahmen muss sich der Arbeitgeber genehmigen lassen.
Bemerkung 1: Bei sämtlichen Zeiten werden die Pausen herausgerechnet, es zählt die reine Arbeitszeit.
Bemerkung 2: Wenn jemand mehrere Arbeitgeber hat, gelten die Zeiten trotzdem, und zwar für die Summe aller Verträge. Verantwortlich sind weiterhin die Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist deshalb verpflichtet, seine Arbeitgeber über die anderen Arbeitsverträge zu informieren.
Bemerkung 3: In den meisten Tarifverträgen stehen viel kürzere Arbeitszeiten. Das sind aber die Ergebnisse von Arbeitskämpfen und Verhandlungen, keine gesetzlichen Vorschriften.
Bemerkung 4: Für das eigene Arbeiten von Selbstständigen und Freiberuflern gilt das alles nicht, sondern nur für Arbeitnehmer (und ggf. für "Scheinselbstständige").