Normalerweise nicht
Wenn gegen jemanden ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Straftat läuft, ruht das Einbürgerungsverfahren. Für Anzeigende, Zeugen usw. gilt das natürlich nicht.
Allerdings kommt es manchmal vor, dass der Angezeigte selbst wiederum mit einer Anzeige reagiert, oder dass die Ermittlungen den Verdacht auch auf den Anzeigenden lenken.
Mo., 10. Januar 2022 - 14:51
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