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... ist zur Zeit überhaupt kein Problem. In der aktuellen Fassung des Gesetzes wird die Aufgabe anderer Staatsbürgerschaften nicht mehr verlangt, bei keiner Art von Einbürgerung. Allerdings ist es wahrscheinlich,  dass die nächste Regierung das ändern wird. Und die Verfahren dauern ja lange.

Der aktuelle Bezug von Sozialleistungen ist dagegen wirklich ein Hindernis, und in diesem Punkt hat es auch keine Erleichterungen gegeben. (Bemerkung: Doch, hier gibt es eine Erleichterung für die 'Gastarbeitergeneration', aber nicht für deren Nachkommen.)

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21. November 2024 - 23:02

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