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Wie sieht es bei mir mit der doppelten Staatsbürgerschaft aus mit folgenden Daten?

Gespeichert von keskin06 am

Hi,

Bin türkischer Staatsbürger der 1984 hier geboren wurde, und bin mittlerweile die 3. Generation unserer Familie. Mein Großvater war einer der ersten Gastarbeiter die in Deutschland damals ankamen. Ich wollte die Deutsche Staatsbügerschaft schon als ich 18 war beantragen, aber konnte es nicht übers Herz bringen am Ende die türkische zu verlieren. Jetzt ist es ja wieder möglich die Deutsche zu bekommen ohne die Türkische zu verlieren. Gelten für mich auch genau die selben Auflagen und Voraussetzungen wie für Immigranten die nach 5 bzw 7 Jahren einen Antrag stellen? Ich mein ich bin 41 Jahre fast bin geschieden, habe einen 15 jährigen Sohn, habe eine Fachhochschulreife aber leider keine Ausbildung gemacht. Habe Jahre lang in einigen Firmen gearbeitet, war zuletzt 14 Jahre selbstständig im Einzelhandel bis die Flutkatastrophe vor knapp 3 Jahren mir alles wegnahm. Danach war ich noch ca. 1 Jahr Produktionsleiter einer Firma hier in Aachen.Vor meiner Selbständigkeit hatte ich 2 mal innerhalb von 6 Jahren eine Zeit wo ich je 6 Monate lang auch Geld vom Jobcenter bekam. Bin seit einigen Monaten wieder auf Jobsuche und beziehe auch seitdem erstmals wieder nach Jahren Bürgergeld.

Wie sieht es im Punkto Antrag auf Doppelte Staatsbürgerschaft für mich aus? Wäre sehr nett wenn Ihr mir ein Paar genauere Fakten und Informationen geben könntet.

Bleibt Gesund

MFG Keskin 

... ist zur Zeit überhaupt kein Problem. In der aktuellen Fassung des Gesetzes wird die Aufgabe anderer Staatsbürgerschaften nicht mehr verlangt, bei keiner Art von Einbürgerung. Allerdings ist es wahrscheinlich,  dass die nächste Regierung das ändern wird. Und die Verfahren dauern ja lange.

Der aktuelle Bezug von Sozialleistungen ist dagegen wirklich ein Hindernis, und in diesem Punkt hat es auch keine Erleichterungen gegeben. (Bemerkung: Doch, hier gibt es eine Erleichterung für die 'Gastarbeitergeneration', aber nicht für deren Nachkommen.)

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21. November 2024 - 23:02

Eine verlässliche Information kann dir da sowieso nur die Einbürgerungbehörde geben. Aber du beantragst nicht die doppelte Staatsbürgerschaft, sondern die Einbürgerung und da würde das neue Gesetz greifen sodass du die türkische behalten könntest (stand 2024) 

Aber folgende Punkte:

Hast du genug in die Rentenversicherung eingezahlt? Minimum müssen es 5 Jahre sein. 

Hast du deinen Militärdienst absolviert? 

Bürgergeld ist eigentlich ein Ausschlsskriterium. Du musst dich und deine Familie versorgen können. Das kannst du aktuell nicht. Das heißt, du musst von einem zukünftigen Einkommen auch den Unterhalt für das Kind zahlen! 

Du brauchst einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit ausreichendem Einkommen. Das heißt mit Abzug von Miete, Unterhalt für das Kind muss noch genug für dich übrig blieben. Aktuell mindestens 600 Euro. 

Du hast keine Ausbildung. Als ungelernter Mensch hast du eine schlechte Arbeitsmarktprognose. 

Du hättest vor Jahren mit der Einbürgerung und Ausbürgerung die türkische mavi kart beantragen können. Hast gleiche Rechte wie mit türkischem Pass. 

Und zu letzt... Es spielt keine Rolle, ob du 50 Jahre in Deutschland lebst oder 8 Jahre. Da bist du Ausländer wie alle anderen auch mit den selben Rechten und Pflichten. Es gibt keinen Unterschied. 

Aus meiner Sicht aktuell eine schlechte Prognose. Aber da entscheidet jeder Sachbearbeiter auch individuell und nach ermessen. Viel Glück 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 24. November 2024 - 09:27

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